Verpflichtungserklärung
Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für dessen Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.
Sie können jetzt auch die Online-Antragstellung für eine Verpflichtungserklärung der Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe nutzen (s. Links und Downloads).
Eine vollständige Online-Bearbeitung ohne Vorsprache kann nur erfolgen, wenn Sie sowohl ePay als auch die eID-Funktion Ihres Ausweisdokumentes verwenden. Die Verpflichtungserklärung wird Ihnen dann postalisch zugeschickt.
Sollten Sie lediglich ePay benutzen, so können Sie alle Informationen und Dokumente in dem Online-Prozess hochladen; für einen Abholtermin werden wir Sie telefonisch zeitnah kontaktieren.
Da eine Zahlung per ePay im Voraus erforderlich ist, können Sie weiterhin auch ohne Nutzung einer Online-Bezahlfunktion telefonisch einen Termin zur Antragstellung vereinbaren.
Gebühren
Prüfung und Ausstellung einer Verpflichtungserklärung: 29€.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen auf Sie zurückzugreifen, falls wegen des Aufenthalts Kosten entstehen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen stammen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer dafür Beiträge bezahlt hat).
Links und Downloads
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Herr Simon Klett | 06172 100-3247 | simon.klettbad-homburgde |