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Arbeit, Steuern und Finanzen

Mietwagenbetrieb - Genehmigung

Erteilung der Taxen- und Mietwagenkonzessionen
Versagung bzw. Entzug der Konzession
Bearbeitung von Beschwerden gegen Taxi- und Mietwagenfahrer

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Kosten & Zahlungsweise

Gebühren für Taxen und Mietwagen
Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV)

  • Genehmigung für das erste Fahrzeug (Neu- u. Wiedererteilung) 200,00 €
  • jedes weitere gleichzeitig angemeldetes Fahrzeug (Leinenkarte) 50,00 €
  • Genehmigung einer Erweiterung oder einer wesentlichen Änderung 200,00 €

Verlegung des Betriebssitzes (wesentliche Änderung)
neues Fahrzeug hinzu (kapazitätsmäßige Vergrößerung, kein Wagentausch)

  • Übertragung von Rechten und Pflichten 200,00 € bei Verkauf des Unternehmens Gebühr des Verkäufers
  • Genehmigung einer Übertragung der Betriebsführung auf einen anderen 200,00 €Änderung der Geschäftsführung oder Person mit fachl. Eignung
  • Berichtigung der Urkunde 50,00 €
  • Ausstellung der Leinenkarte 50,00 €
  • Wagentausch/Ersatzfahrzeug 25,00 €
  • Neuausstellung bei Verlust einer Urkunde 50,00 €

 

zahlbar per EC-Karte vor Ort

Voraussetzungen

Der Betriebssitz muss in Bad Homburg sein.
Die fachliche Eignung und die Zuverlässigkeit müssen gegeben sein.
Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit muss gewährleistet sein.
Die eingesetzten Fahrzeuge müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Der Betriebssitz muss in Bad Homburg sein. Die fachliche Eignung und die Zuverlässigkeit müssen gegeben sein. Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit muss gewährleistet sein. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
Rechtsgrundlagen

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Zuständige Stellen
Mietwagengenehmigung
Kontakt

Mitarbeiter/innen

Michael Leicker
Sachbearbeitung
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