Für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, werden zurzeit die Wahlbenachrichtigungen erstellt und bis spätestens Sonntag, 2. Februar 2025, an die Bad Homburger Wählerinnen und Wähler per Brief zugestellt. Die Ortsangaben zu den Wahllokalen sind der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Alle Bad Homburger Wahllokale sind barrierefrei zu erreichen. Die Wahlberechtigten im Stadtteil Ober-Erlenbach, die sonst ihre Stimme in der Erlenbach-Halle abgegeben haben, müssen für die Bundestagswahl wegen einer Faschingsveranstaltung in die TSV-Halle Ober-Erlenbach ausweichen.
Informationen zur Briefwahl
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist das Antragsformular zur Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl abgedruckt. Anträge können aber auch ohne diesen Vordruck durch ein formloses Schreiben oder per E-Mail (wahlen@bad-homburg.de) oder über das Online-Formular auf der Homepage der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Die Wahlämter benötigen zur genauen Identifizierung Familienname, Vornamen, Anschrift und Geburtsdatum der Antragstellerin oder des Antragstellers. Eine Versendung der Briefwahlunterlagen ins Ausland oder an eine abweichende Adresse in Deutschland ist auch möglich.
Wer frühzeitig Briefwahl beantragt, muss sich zunächst noch etwas gedulden, da die Briefwahlunterlagen erst ab Anfang/Mitte Februar verschickt werden können. Aufgrund der verkürzten Fristen für die vorgezogene Neuwahl steht dieses Mal deutlich weniger Zeit für die Briefwahl zur Verfügung als sonst bei Wahlen üblich. Da erst Ende Januar verbindlich feststeht, welche Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber und Landeslisten zur Wahl stehen, können auch erst dann die Stimmzettel gedruckt und Anfang Februar an die Gemeinden ausgeliefert werden. Mit der Aushändigung oder Versendung der Briefwahlunterlagen können die Gemeinden daher erst im Laufe der ersten Februarwoche, voraussichtlich spätestens ab 10. Februar 2025 beginnen.
Es verbleiben dann noch etwa zwei Wochen, um die Unterlagen auszufüllen und per Post zurückzuschicken. Wählerinnen und Wähler, die nicht an der Urnenwahl am 23. Februar 2025 teilnehmen und von der Briefwahl Gebrauch machen, sollten ihre Briefwahlunterlagen deshalb zügig ausfüllen und einreichen. Die Wahlbriefe können auch direkt beim Wahlamt und dem Stadtbüro der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe abgegeben oder im Hausbriefkasten am Eingang des Rathauses (Eingang Louisenstraße) eingeworfen werden.
Briefwahlbüro im Technischen Rathaus
Die Briefwahlunterlagen können aber auch unmittelbar im Briefwahlbüro beantragt und direkt vor Ort ausgefüllt und eingereicht werden. Das Briefwahlbüro im Glaspavillon des Technischen Rathauses, Bahnhofstraße 16-18 wird direkt nach Erhalt der Stimmzettel eröffnet und neben den Kernöffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr) wird es möglich sein, an zwei Samstagen, 8. und 15. Februar 2025 von 9 bis 14 Uhr die Stimmen zur Bundestagswahl abzugeben. Der Parkplatz des Technischen Rathauses (Einfahrt gegenüber des Bahnhofs/Kinopolis) kann an den beiden Samstagen kostenfrei genutzt werden.
Somit stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, Postwege zu vermeiden. Letztlich sind die Wählerinnen und Wähler dafür verantwortlich, dass ihre Wahlbriefe rechtzeitig – spätestens am Wahltag zum Zeitpunkt der Schließung der Wahllokale um 18 Uhr – bei der Gemeinde vorliegen.
Über weitere Einzelheiten informiert auch der Landeswahleiter unter https://wahlen.hessen.de/bundestagswahl Dort werden nach Zulassung der Wahlvorschläge ab Ende Januar auch Informationen zum Stimmzettel und eine Auflistung aller Bewerberinnen und Bewerber der einzelnen Landeslisten und in den 22 hessischen Wahlkreisen eingestellt.