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Verfahrenslotsin/Verfahrenslotse

Verfahrenslotsen beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen mit (drohender) Behinderung.
Wir können bei der Antragstellung und Verwirklichung der zustehenden Leistungen helfen. 

Verfahrenslotsen unterstützen auf dem Weg zu den benötigten Leistungen. 
Die Leistungen selbst gibt es dann bei der zuständigen Stelle. Wir können helfen, diese zu finden.  Das steht in dem Gesetz § 10 b SGB VIII.

Jungen Menschen mit Behinderungen

  • Das sind alle Personen von 0-26 Jahren. 
  • Menschen mit Behinderungen sind alle Menschen, die wissen oder glauben, dass sie eine Behinderung haben.
  • Du brauchst am Anfang also nicht unbedingt eine Diagnose von einem Arzt, um Hilfe zu bekommen. Später braucht es aber eine Diagnose von einem Facharzt.
  • Familien sowie Erziehungs- und Personensorgeberechtigte,
  • Pflegeeltern und alle Personen, die eine entsprechende Erziehungsvollmacht besitzen
  • gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer (zum Beispiel bei jungen Volljährigen).
Rufen Sie an oder schreiben Sie eine Mail!
Verfahrenslotsen der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe
Unsere Anschrift
Technisches Rathaus - Verfahrenslotsen
Zimmer 132-135
Bahnhofstr. 16-18
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d.Höhe
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Unsere Öffnungszeiten

Sprechzeiten nach Vereinbarung.

Termine per Mail, telefonisch oder persönlich. 

Tanja Heine
Verfahrenslotsin