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Grabarten

Die Beisetzungen können als Erdbestattungen oder Urnenbestattungen auf den kommunalen Friedhöfen vorgenommen werden. Hier finden Sie die einzelnen Beisetzungsmöglichkeiten. Unten finden Sie die Informationen auch als PDF zum Herunterladen.

Sondergrabstätten für Erdbestattungen

Diese Grabstätten sind Familiengrabstätten mit einer größeren Grundfläche und einer bevorzugten Lage, meist an Hauptwegen. Diese Grabstätten werden auf 40 Jahre Nutzungszeit vergeben und können verlängert werden. Ein Vorkauf ist möglich. Zusätzlich zu einer Erdbestattung können bis zu sechs Urnen beigesetzt werden.

Familiengrabstätten

Die Familiengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, in denen zusätzlich bis zu vier Urnen beigesetzt werden können. Zur Auswahl stehen einstellige Familiengrabstätten und mehrstellige Familiengrabstätten, in denen mehrere Erdbestattungen nebeneinander möglich sind. Bei Tiefgräbern können zwei Erdbestattungen übereinander in einer Grabstelle erfolgen. Die Lage der Grabstätten wird im Benehmen mit den Nutzungsberechtigten bestimmt. Diese Grabstätten werden auf 30 Jahre Nutzungszeit vergeben und können verlängert werden. Über das Nutzungsrecht wird ein Grabausweis ausgestellt. Ein Vorkauf ist auf allen kommunalen Friedhöfen, außer auf den Friedhöfen Gonzenheim und Kirdorf möglich.

Die Familiengrabstätten im freien Grabfeld - auf dem Waldfriedhof

Dies sind Familiengrabstätten, für die keine Gestaltungsvorschriften bestehen. Die Würde des Friedhofs ist grundsätzlich zu beachten. Die Ruhefrist und die Nutzungszeit beträgt bei Ganzabdeckung 40 Jahre, die verlängert werden kann.

Erdwiesenreihengrabstätten - auf dem Waldfriedhof

Dies sind Erdreihengrabstätten, die in einer Wiese angelegt werden, die durch die Friedhofsmitarbeiter gepflegt wird. Eine in Größe und Form einheitliche, liegende Grabplatte mit den Daten des Verstorbenen wird vorgeschrieben. Es entsteht somit kein persönlicher Pflegeaufwand. Eine individuelle Bepflanzung ist nicht möglich, Blumen und Schalen können jedoch auf einem zentralen Platz abgelegt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

Reihengrabstätten

Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist des zu Bestattenden abgegeben werden. In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Bestattung erfolgen. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich, nach 30 Jahren, bzw. 20 Jahren bei Kinderreihengrabstätten, wird die Grabstätte abgeräumt.

Urnensondergrabstätten

Diese Grabstätten sind Urnenfamiliengrabstätten auf dem Waldfriedhof und dem Friedhof Ober-Eschenbach mit einer größeren Grundfläche und einer bevorzugten Lage, meist an Hauptwegen. Diese Grabstätten werden auf 40 Jahre Nutzungszeit vergeben und können verlängert werden. Ein Vorkauf ist möglich. Es können bis zu sechs Urnen beigesetzt werden.

Urnenfamiliengrabstätten

Die Urnenfamiliengrabstätten sind Urnengrabstätten, an denen ein Nutzungsrecht auf 20 Jahre verliehen wird und deren Lage im Benehmen mit den Nutzungsberechtigten bestimmt wird. Ein Vorkauf ist auf allen kommunalen Friedhöfen, außer auf den Friedhöfen Gonzenheim und Kirdorf möglich.Es können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Eine Verlängerung und der Wiedererwerb sind möglich.

Urnenreihenkomplettgrabstätten - auf dem Waldfriedhof

Dies sind Urnenreihengrabstätten, die nur in Verbindung mit einem Pflegevertrag über die Treuhandstelle für Dauergrabpflege und nur auf dem Waldfriedhof abgegeben werden.

Urnenwiesenreihengrabstätten

Urnenwiesenreihengrabstätten sind einstellige Grabstätten für Aschen auf allen städtischen Friedhöfen. Sie werden in einem Grabfeld in einer Wiese der Reihe nach belegt und werden als Einfach- oder Tiefgrab im Todesfall vergeben. In jeder Urnenreihenwiesengrabstätte können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden (Tiefgrab). Die Nutzungsberechtigten haben bei Erwerb des Nutzungsrechts anzugeben, ob die Grabstätte als Einfach- oder Tiefgrab angelegt werden soll. Eine Verlängerung ist nur bei Zweitbelegung innerhalb der Ruhefrist der Tiefbeisetzung möglich. Die Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Eine einheitliche, liegende Grabplatte mit den Daten von Verstorbenen muss verlegt werden. Eine individuelle Bepflanzung ist nicht möglich, Blumen und Schalen können jedoch auf einem zentralen Platz abgelegt werden

Anonyme Urnengrabstätten - auf dem Waldfriedhof

Dies sind Urnenreihengrabstätten, die in einer Wiese liegen. Die Beisetzung kann auf Wunsch mit Begleitung stattfinden. Die Grabstätten werden nicht gekennzeichnet. Die Wiese wird durch Friedhofsmitarbeiter gepflegt. Eine individuelle Grabgestaltung und -pflege ist nicht möglich. Blumen und Gestecke können an einem Gedenkstein abgelegt werden.

Grabfeld für früh verstorbene Kinder - auf dem Waldfriedhof

Auf diesem Grabfeld können Kinder bestattet werden, die in den ersten Monaten der Schwangerschaft geboren wurden und deshalb nicht lebensfähig waren. Die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind individuell beisetzen oder auf dem Grabfeld bestatten lassen wollen. In diesem Fall werden die verstorbenen Kinder gemeinsam der Erde übergeben. An dem Gedenkstein können Blumen und Gestecke nieder gelegt und der Kinder gedacht werden. Mehrmals im Jahr finden Trauerfeiern für die Angehörigen und alle Betroffenen statt. Termine sind bei der Friedhofsverwaltung zu erfragen.

Urnenstele - auf dem Waldfriedhof

Eine Urnenstele bietet Platz für bis zu 2 Urnen. Eine einheitliche Grabmalplatte muss von der Friedhofsverwaltung erworben werden. Eine Kennzeichnung mit den Daten des Verstorbenen kann angebracht werden. Blumen und Schalen können auf dem zentralen Platz abgelegt werden. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre, die verlängert werden kann.

Wald des Lichts - auf dem Waldfriedhof

Eine Urnenbeisetzung in einem Naturgrab. Nutzungsrechte können auf Antrag auch im Vorkauf erworben werden. Es erfolgt keine Pflege durch die Nutzungsberechtigten oder die Friedhofsverwaltung. Eine einheitliche Gedenkscheibe mit den Daten des Verstorbenen kann bei der Friedhofsverwaltung erworben und am Platz der Urne auf dem Boden befestigt werden. Eine individuelle Bepflanzung sowie das Aufstellen von Gedenkzeichen ist nicht möglich. Blumen und Schalen können jedoch auf einem zentralen Platz abgelegt werden. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Sie kann verlängert werden.

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