Im Mai 2017 hat die Stadtverordnetenversammlung einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 113 „Gewerbegebiet Massenheimer Weg“ gefasst. Vorrangig soll eine Ausweisung der neuen Gewerbeflächen die Ansiedlung von kleinen und mittelständischen Gewerbe- und Handwerksbetrieben ermöglichen und dadurch die Unternehmensbindung an den Standort Bad Homburg v. d. Höhe verstärken.
Im Bebauungsplan sollen daher durch die Begrenzung der zulässigen Nutzungen konkurrierende Nutzungen ausgeschlossen und dadurch eine Überhöhung der Bodenpreise möglichst vermieden werden.
Die im Gebiet verlaufende ehemalige Regionalparkroute bildet in Zukunft die östliche Grenze des neuen Gewerbegebiets und wird somit in die Planung integriert. Östlich der ehemaligen Regionalparkroute in Richtung Ostring soll der Grünstreifen mit Flächen für Landwirtschaft, Abstandsgrün und naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen erhalten bleiben.
Der Bereich nördlich des bestehenden Gewerbegebiets ist für eine Erweiterung des Sportgeländes vorgesehen. Dort sollen in Ergänzung des Sportzentrums Süd Flächen für zwei neue Sportfelder ausgewiesen werden, die über die neue Straße im neuen Gewerbegebiet erschlossen werden.