Aufgaben
Die Schiedsämter, die nach dem Grundsatz „Schlichten statt richten“ arbeiten, sind im Wesentlichen für folgende Angelegenheiten zuständig:
- vermögensrechtliche Streitigkeiten über Ansprüche bis 750 €
- nachbarrechtliche Streitigkeiten
- Verletzung der persönlichen Ehre
Die Schiedsleute sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und reden zunächst in ruhiger Atmosphäre mit den Beteiligten. Dann wird versucht, ohne dass ein Richterspruch erfolgt, eine Einigung herbeizuführen. Das Hessische Justizministerium informiert umfangreich über Aufgaben und Zuständigkeiten der Schiedsämter. Ausführliche Informationen über Zuständigkeiten, Verfahren und Praxis der Schiedsämter finden Sie außerdem beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen. In vielen Fällen ist der Schlichtungsversuch durch das Schiedsamt obligatorisch, das heißt, es muss zunächst ein Schiedsamt aufgesucht werden, bevor ein Zivilgericht angerufen werden darf. Dadurch sollen die Zivilgerichte entlastet und Streitigkeiten möglichst gütlich beigelegt werden.