Gegenstand des Unternehmens ist die Führung, der Betrieb, die Verwaltung, die Beratung und das Management von Gesundheits-, Fremdenverkehrs-, Veranstaltungseinrichtungen und anderen öffentlichen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie die Durchführung kultureller Veranstaltungen in unternehmenseigenen Einrichtungen und die Durchführung sonstiger Veranstaltungen überwiegend in Bad Homburg v. d. Höhe. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, insbesondere Zweigniederlassungen zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen oder deren Geschäftsführung zu übernehmen. Für die Aufgabenerfüllung der Gesellschaft sind folgende Verträge von besonderer Bedeutung: a) Vertrag über den Nießbrauch vom 7.7.1924 und Aufgabenübernahmevertrag vom 21. 4., 27. 4. und 1.6.1953 sowie 17.12. 2001 und 17. 9. 2009, b) Finanzierungsvereinbarung vom 14.12. 2018 mit der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe.
Der Gesellschaft steht aufgrund des mit der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe abgeschlossenen Vertrages vom 7. 7.1924 ein Nießbrauch an sämtlichen Gegenständen und Rechten zu, die zum Bereich der Kur- und Badeverwaltung gehören.
Der Vertrag über den Nießbrauch sieht unter anderem unter § 5 vor, dass a) „die Gesellschaft den Kur- und Badebetrieb in einer Weise führen und aufrechterhalten wird, wie dies ein neuzeitlich und vornehm geleitetes Weltbad erfordert“, b) „die Gesellschaft die Instandsetzung und Instandhaltung des Kurhauses, des Theaters, der Badehäuser und der Saalburg-Wirtschaft sowie der erforderlichen Neubeschaffungen und Ergänzungen des Mobiliars als vornehmste Aufgabe betrachtet und verpflichtet ist, alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen Unterhaltung des Kur- und Badebetriebes erforderlich ist“.
Als wesentliche Bestimmung im § 9 dieses Vertrages ist festgelegt, dass die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe die Einziehung der Kurtaxe der Gesellschaft zur eigenen Verwendung überträgt. Mit Verträgen vom 21.4., 27.4. und 1.6.1953 hat die Gesellschaft vom 1.4.1953 an alle bisher von der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe wahrgenommenen kurnahen und fremdenverkehrsdienenden Aufgaben, welche aus Spielbankmitteln bezuschusst werden, übernommen. Eine Präzisierung der von der Gesellschaft danach wahrzunehmenden Aufgaben ist im Zusatzabkommen vom 29.1.1954 erfolgt. 1978 kamen die Gesellschaft und die Stadt Bad Homburg v.d.Höhe überein, dass die Kurgärtnerei nicht mehr zum übernommenen Aufgabenbereich gehört. In der Finanzierungsvereinbarung vom 14.12.2018 verpflichtet sich die Gesellschafterin, die Finanzierung der im Aufgabenverlagerungsvertrag beschriebenen Aufgaben der Gesellschaft und die notwendigen Investitionen zu sichern.