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Ferienkarte

Grafik Ferienkarte | © shootingankauf - Fotolia
Das Angebot umfasst 2 verschiedene Karten:

 

  1. zeitlich unbegrenzter Eintritt in das Seedammbad
  2. Nutzung des Stadtbusses (RMV) im Bereich der Stadt Bad Homburg (Preisstufe1, Tarifgebiet 5101)

Beschrieben sind nachfolgend die Voraussetzungen zum Erhalt der Karten.

Die Ferienkarte 2025, gültig ab den Weihnachtsferien 2024 bis zu den Herbstferien 2025, ist voraussichtlich ab 04.12.2024 verfügbar.


Seedammbad in Covid 19 Zeiten:

Im Falle einer erneuten Pandemie-Situation könnte die Nutzungsmöglichkeit je nach Gesetzeslage abweichen. Die Karten könnten dann gegebenenfalls nur eingeschränkt oder gar nicht genutzt werden. Die Nutzung unterliegt den Öffnungszeiten und Regeln des Seedammbades!

Die aktuellen Nutzungsmöglichkeiten auf der Homepage des Seedammbades und auf der Homepage des RMV sind zu beachten.

Achtung:
Die Ausgabe ist sowohl direkt im Rathaus mit dem "Antragsformular zum Herunterladen" als auch per Bestellung incl. E-Payment über "Online-Antrag mit E-Payment" möglich. 
Zum Kauf der Ferienkarte direkt im Rathaus ist eine vorherige Terminvereinbarung bei der unten genannten Kontaktperson notwendig.

 

Seedammbad-Nutzung:

Alle Kinder/Jugendlichen mit 1. Wohnsitz in Bad Homburg 

25 Euro Alle Kinder/Jugendlichen 
05 Euro Kinder/Jugendliche im Transfairleistungsbezug oder mit Bad Homburg Pass

RMV-Nutzung: 5 Euro

Ausschließlich Kinder/Jugendliche im Transfairleistungsbezug oder mit Bad Homburg Pass

Um die Karten zu jeweils 5 € zu erhalten ist der Bescheid des Hochtaunuskreises ( SGB II / SGB XII / Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz), oder der Bad-Homburg-Pass als Nachweis vorzulegen.

Hessische Ferientermine – beginnend jährlich mit den Weihnachtsferien, Oster-, Sommer- und Herbstferien ohne flexible Ferientage – 

Die Ausgabe beginnt jährlich kurz vor den Weihnachtsferien und endet zum Abschluss der Herbstferien. Außerhalb dieser Zeit werden keine Karten ausgestellt. Die Karten können auch einzeln erworben werden.

Schüler allgemeinbildender Schulen mit Hauptwohnsitz in Bad Homburg v.d.Höhe 
(Haupt-, Realschule, Gymnasium, keine Berufsschulen). 
Sofern Kinder noch nicht eingeschult sind, gilt das Mindestalter entsprechend den jeweils 
gültigen Tarifbestimmungen (z. Zt. Seedammbad 5 Jahre, RMV 6 Jahre). 
Jugendliche ab 16 Jahren müssen eine Schulbescheinigung vorlegen. 
Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf eine RMV-Schülerjahreskarte haben, erhalten keine Bus-Ferienkarte.

Bei Verlust der Seedammbad-Karte kann eine neue Karte zu 25 € erworben werden. 
Eine kostenreduzierte Ausgabe ist nicht möglich.
Bei Verlust der RMV-Karte kann keine neue Karte ausgestellt werden.

Kinder- und Jugendförderung
Unsere Anschrift
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg vor der Höhe
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Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
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PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.