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Wohnungsamt

Der Fachdienst 50.1 Wohnen bietet Ihnen Hilfen und Informationen rund um das Thema Wohnen an.

Dienstleistungen und Aufgaben

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Haushalte mit geringen Einkommen und wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.

Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
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    61343 Bad Homburg
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    TERMINE NUR NACH VEREINBARUNG 

    Die telefonischen Sprechzeiten des Fachbereichs Wohnen sind Montag, Mittwoch und Freitag von  8 bis 12 Uhr. Persönliche Vorsprache ist nach Terminvereinbarung möglich. Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung. 

    Susanne Schiffner
    Sachbearbeiterin Wohngeld, Familienname A - B
    Saskia Giallongo
    Sachbearbeiterin Wohngeld, Familienname C - F
    Lisa-Marie Steidler
    Sachbearbeiterin Wohngeld, Familienname G - K
    Tanja Höger-Stotz
    Sachbearbeiterin Wohngeld, Familienname L - R
    Timm Theiß
    Sachbearbeitung Wohngeld, Familienname S - Z
    Elfete Zeneli
    Sachbearbeiterin Wohngeld

    Zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens gewährt die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe einen Mietzuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum als freiwillige soziale Leistung. Die Zuschussgewährung erfolgt speziell für solche Mieter, die über den Einkommensgrenzen, die für die Gewährung von staatlichem Wohngeld gelten, liegen.

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      Die telefonischen Sprechzeiten des Fachbereichs Wohnen sind Montag, Mittwoch und Freitag von  8 bis 12 Uhr. Persönliche Vorsprache ist nach Terminvereinbarung möglich. Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung. 

      Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung.

      Folgender Antrag steht online zur Verfügung:
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        Die telefonischen Sprechzeiten des Fachbereichs Wohnen sind Montag, Mittwoch und Freitag von  8 bis 12 Uhr. Persönliche Vorsprache ist nach Terminvereinbarung möglich. Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung. 

        Aus diesem Förderprogramm können Familien mit einem oder mehreren Kindern für den Neubau oder Erwerb von Eigenheimen bzw.
        Eigentumswohnungen oder zum Erwerb bzw. familiengerechten Umbau von Altbauten oder Gebrauchtwohnungen ein Darlehen der Stadt erhalten.

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          Die telefonischen Sprechzeiten des Fachbereichs Wohnen sind Montag, Mittwoch und Freitag von  8 bis 12 Uhr. Persönliche Vorsprache ist nach Terminvereinbarung möglich. Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung. 

          Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben können Sie staatliche
          Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.

          Wer kann eine Förderung des Landes Hessen erhalten?

          Bevorzugt Familien mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer
          baulicher Bedarf besteht.
          Nachrangig in begründeten Fällen Haushalte ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung.

          Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

          Mietwohnungsbauförderung

          Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden.
          Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.

          Modernisierung von Mietwohnungen

          Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen
          Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.). Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.

          Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum

          Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in
          bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen
          baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben
          können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.

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            Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe verfügt seit dem 01. Januar 2024 über einen qualifizierten Mietspiegel.

            Den qualifizierten Mietspiegel, einen online Mietrechner sowie die Dokumentation zum Mietspiegel finden Sie hier.

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              Heiko Böck
              Fachdienstleitung Wohnen
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