Gemeinsam die Innenstadt gestalten – Ihre Mitwirkung zählt!
Unsere Innenstädte befinden sich im Wandel – damit einher gehen veränderte Erwartungen an Einzelhandel und Gastronomie. Um diesen Entwicklungen gerecht zu werden, überarbeitet das Citymanagement der Stadt Bad Homburg derzeit die
„Richtlinie gem. §3 (5) Sondernutzungssatzung für den Bereich der Fußgängerzone Louisenstraße“.
Dabei handelt es sich um eine gestalterische Richtlinie, die festlegt, wie Werbeanlagen, Warenauslagen, Möblierung und weitere Elemente der Fußgängerzone gestaltet und platziert werden dürfen. Dazu gehören zum Beispiel die Art von Stühlen und Tischen vor einem Geschäft, die Anzahl an Warentischen oder welche Art von Sonnenschirmen erlaubt ist. Diese Gestaltungsrichtlinien der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe sind über 20 Jahre alt und wurde seitdem nur wenig verändert. Aus Sicht der Verwaltung sind die Gestaltungsrichtlinien nicht mehr zeitgemäß und sollen deshalb überarbeitet werden.
Sie betreiben ein Geschäft oder eine Gastronomie in der Fußgängerzone Louisenstraße?
Dann laden wir Sie herzlich ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Wir möchten Sie als Akteurinnen und Akteure der Louisenstraße mit Ihrer Praxiserfahrung und Ihrem Blick aus dem Alltag aktiv in die Überarbeitung einbeziehen.
Ihre Erfahrungen, Ideen und Anregungen sind ein wertvoller Beitrag zur Weiterentwicklung einer lebendigen und attraktiven Innenstadt.