Östlich angrenzend an das geplante Nahversorgungszentrum wird ein der Öffentlichkeit zugänglicher Quartiersplatz entstehen. Zwei ebenfalls freizugängliche Nord-Süd-Querungen sind als fußläufige Erschließung sowie zur Verknüpfung des Plangebietes mit der Umgebung vorgesehen. Mit der Neubebauung wird daher ein qualitätsvolles, innerstädtisches Wohnquartier geschaffen, welches durch seine offenen Durchwegungen an die bestehenden Strukturen anknüpft und mit dem neu entstehenden Nahversorger und Kindertageseinrichtung eine Bereicherung für das gesamte Gebiet darstellt.
Planungsrecht
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe hat in ihrer Sitzung am 11.04.2019 den Bebauungsplan Nr. 26 „ Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg“, 1. Änderung, als Satzung beschlossen. Nach Genehmigung durch das Regierungspräsidium ist der Bebauungsplan am 15.07.2019 in Kraft getreten.