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Wohnbebauung Vickers - Areal

Auf dem ehemaligen „Vickers-Areal“ und dem nordwestlich angrenzenden Sporthallengrundstück der Humboldtschule (insgesamt ca. 2,6 ha) hat das Unternehmen Conceptaplan GmbH ein zentral gelegenes, innerstädtisches Wohngebiet mit ca. 285 Wohneinheiten, einem Nahversorger und einer Kinderbetreuungseinrichtung entwickelt.

Nähere Informationen zum Vertrieb dieser Wohnungen und Reihenhäuser finden Sie unter: www.stadtgaerten-bad-homburg.de

Parallel zu den Hochbauaktivitäten wurde seitens der Stadt und der Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe die grundhafte Erneuerung der angrenzenden Verkehrsanlagen und Versorgungsleitungen durchgeführt. Die Baumaßnahme wurde in drei großen Bauabschnitten umgesetzt (Frölingstraße, Schaberweg, Schleußnerstraße). Zudem wurden damit auch die Vorgaben des Radverkehrskonzepts umgesetzt, das die Stadtverordnetenversammlung im Herbst 2018 beschlossenen hat.

Investorenwettbewerb

Auf Grundlage des von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 13.03.2014 beschlossenen Entwicklungskonzepts „Vickers-Areal“ hat die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, als Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet, einen europaweiten Investorenwettbewerb durchgeführt. Die teilnehmenden Bieter / Investoren waren aufgefordert, bei der Erstellung ihrer Angebote die Verpflichtung zur Herstellung von insgesamt 30 % geförderten bzw. preisvergünstigten Mietwohnungsbau für niedrige und mittlere Einkommensgruppen, eine Kinderbetreuungseinrichtung mit ca. 150 Plätzen sowie einen Nahversorger einzukalkulieren.

Städtebauliches Konzept

Das Areal ist zum überwiegenden Anteil mit Mehrfamilienwohnhäusern bebaut.  Das Quartier besticht zudem durch einige Stadthäuser.

Entlang der Frölingstraße befinden sich je drei viergeschossige Mehrfamilienhäuser zuzüglich Staffelgeschoss geplant, welche sich gestalterisch in drei zusammenhängende Baukörper untergliedern. Entlang des Schaberwegs bilden die sogenannten Galeriehäuser als viergeschossige Laubenganghäuser, ebenfalls zuzüglich Staffelgeschoss, den südlichen Abschluss des Plangebiets. Im Inneren entstehen ruhige, autofrei erschlossene Wohnhöfe, die u.a. geprägt sind von einer aufgelockerten, kleinteiligen Reihenhausbebauung mit 3 Vollgeschossen. Die Freiflächen im Inneren zeichnen sich durch einen hohen Grünflächenanteil, private Wohngärten und ein Netz von Wohnwegen und Nachbarschaftsplätzen aus. Zielsetzung ist es, diese Bereiche als Aufenthaltsfläche für alle Bewohner herzustellen und somit die Wohn- und Lebensqualität innerhalb des gesamten Plangebietes zu erhöhen. Im Osten des Plangebietes ist ein Punkthaus mit 5 Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geplant. Das Wohngebiet ist mit Tiefgaragen unterbaut, welche von der Frölingstraße und vom Schaberweg erschlossen sind.

Im Südwesten des Quartiers befindet sich ein Nahversorgungszentrum, welches vom Schaberweg erschlossen ist. Während das Erdgeschoss einen Lebensmittel-Vollsortimenter mit ergänzender Bäckereiverkaufsstelle samt Café beherbergt, wurde im Obergeschoss die städtische Kinderbetreuungseinrichtung „Gipfelstürmer“ einschließlich Außenbereich in Betrieb genommen. Die erforderlichen Stellplätze werden in der Tiefgarage und über ebenerdige Stellplätze, welche im Erdgeschoss in das Gebäude integriert sind, abgedeckt.

 

Östlich angrenzend an das geplante Nahversorgungszentrum ist für die Öffentlichkeit ein zugänglicher Quartiersplatz entstanden. Zwei ebenfalls freizugängliche Nord-Süd-Querungen sind als fußläufige Erschließung sowie zur Verknüpfung des Plangebietes mit der Umgebung in das Gesamtkonzept integriert worden. Mit der Neubebauung wird daher ein qualitätsvolles, innerstädtisches Wohnquartier geschaffen, welches durch seine offenen Durchwegungen an die bestehenden Strukturen anknüpft und mit dem Nahversorger und Kindertageseinrichtung eine Bereicherung für das gesamte Gebiet darstellt.

 

Planungsrecht

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe hat in ihrer Sitzung am 11.04.2019 den Bebauungsplan Nr. 26 „ Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg“, 1. Änderung, als Satzung beschlossen. Nach Genehmigung durch das Regierungspräsidium ist der Bebauungsplan am 15.07.2019 in Kraft getreten.

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