Informationen für Lieferanten und Dienstleister über die Regelungen für den Rechnungsversand an die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe ab dem 01.01.2025
Was ist eine elektronische Rechnung (E-Rechnung)?
Eine E-Rechnung ist nach dem hessischen E-Government-Gesetz (§ 2 Nr. 2 HEGOVG) eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. Sie ermöglicht eine automatische und elektronische Verarbeitung ohne Medienbrüche. Das Datenformat muss den europäischen und hessischen Standards sowie der EN-16931-Norm und der hessischen E-Rechnungs-Verordnung entsprechen.
Form und Übermittlungsweg der E-Rechnung
Für die Übermittlung der E-Rechnung im ZuGFeRD-Format (PDF mit XML-Inhalt) bitten wir Sie diese über unser Portal unter www.bad-homburg.de/rechnung hochzuladen. Dadurch wird uns eine schnelle Zuordnung der Rechnung hausintern ermöglicht, zudem wird Ihre Rechnung verschlüsselt an uns übertragen.
Sollten Sie uns eine Rechnung als reine XML-Datei übermitteln, bitten wir Sie die Rechnung per E-Mail an: e-rechnung@bad-homburg.de zu senden oder den Upload Link (Button) zu verwenden.
Es gilt die jeweils gültige Fassung der E-Rechnung zu beachten.
- Bitte beachten Sie, dass die zulässige Dateigröße von maximal 30 MB der E-Rechnung nicht überschritten wird.
- Fügen Sie neben der E-Rechnung keine weiteren Anhänge an die E-Mail an.
- Jede E-Mail soll nur eine E-Rechnung als Anhang enthalten.
- Der Dateiname darf keine Umlaute oder Sonderzeichen enthalten.
- Eine Rechnung als reine PDF-Datei erfüllt nicht die Anforderungen einer E-Rechnung und ist daher nicht mehr zulässig.
Für weitere Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.