Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt und zuständig für die laufenden Geschäfte. Ihm gehören drei hauptamtliche und elf ehrenamtliche Mitglieder an. Der Vorsitzende des Magistrats ist Oberbürgermeister Alexander W. Hetjes. Die hauptamtlichen Magistratsmitglieder werden für 6 Jahre, die ehrenamtlichen für die laufende Wahlperiode (5 Jahre) gewählt.
Aufgaben des Magistrats
Der Magistrat hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Ausführung der Gesetze und Verordnungen
- Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
- Die Erledigung der ihm gesetzlich obliegenden und übertragenen Aufgaben
- Die Verwaltung der öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe der Stadt
- Die Veranlagung, Heranziehung und Beitreibung der städtischen Abgaben und die Einziehung der sonstigen Einkünfte
- Die Aufstellung des Haushaltsplans und des Investitionsprogramms
- Die Außenvertretung der Stadt
- Die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger
Durch die ehrenamtlichen Magistratsmitglieder werden die Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung auf den Magistrat übertragen.
An den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung nimmt der gesamte Magistrat teil. Die hauptamtlichen Magistratsmitglieder haben in diesem Gremium immer Rederecht, nehmen aber nicht an der Abstimmung teil. Magistratsmitglieder können auch nie zugleich Stadtverordnete sein (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat).