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Bürgerbeteiligung

Die Beteiligung aller Bad Homburgerinnen und Bad Homburger an kommunal-politischen Projekten ist in Bad Homburg v. d. Höhe von zentraler Bedeutung. Um der Bürgerbeteiligung einen festen Rahmen zu geben, erarbeiten Bürgerschaft, Stadtverwaltung und Politik seit Anfang des Jahres 2020 gemeinsam eine Leitlinie für Bürgerbeteiligung.

Transparenz und Wissensaustausch sollen hiermit als zentrale Bausteine einer gelebten Bürgerbeteiligungskultur ausgebaut werden, wie es auch im Regiebuch ISEK Bad Homburg 2030 als wichtiges Ziel festgehalten ist.

Trotz der Einschränkungen durch die covid-Pandemie konnten im Jahr 2020 Belange, Ideen und Anforderungen an die Leitlinie aus Sicht der unterschiedlichsten Akteure im direkten Gespräch, in workshops und online zusammengetragen werden.

Die zentrale Arbeit wird von einem Entwicklungsteam, welches sich zusammensetzt aus Bürgerschaft (12 Personen), Verwaltung (5 Personen) und Politik (7 Personen), geleistet. Das Team fasst alle Belange zusammen, wertet die Anregungen und Ergänzungen aus den diversen Beteiligungsformaten aus und formuliert gemeinsam die Leitlinie.

Die Leitlinie wurde im November 2020 zur breiten, öffentlichen, transparenten Kommentierung im Internet online ausgelegt. Die hier eingegangenen Anmerkungen sind in einer jüngsten Version der Leitlinie von dem Entwicklungsteam berücksichtigt und anschließend beschlossen worden.

Die Möglichkeiten der Bürgermitwirkung ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter und nicht direkt durch das Volk. Folglich stellt die Wahl der Kommunalparlamente (Wahl der Gemeindevertretung/ Stadtverordnetenversammlung und des Kreistags) das wichtigste Instrument dar, mit dem das Volk Staatsgewalt unmittelbar ausübt. Eine weitere wichtige Beteiligungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene ist durch die Direktwahl des Bürgermeisters und des Landrats gegeben.

Neben den Beteiligungsmöglichkeiten nach dem Repräsentationsprinzip enthält die Hessische Gemeindeordnung (HGO) einige weitere Mitwirkungsinstrumente, die teilweise auch dem nicht wahlberechtigten Einwohner (z.B. Minderjährigen) offen stehen:

 

  • Bürgerversammlung
    Die Bürgerversammlung dient der Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Es handelt sich hierbei um eine relativ schwache Form der Bürgermitwirkung.
  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
    Die Bürger einer Gemeinde können mittels eines Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid über eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde beantragen. Beim Bürgerentscheid entscheidet die (wahlberechtigte) Bevölkerung somit selbst über Sachfragen. Der Bürgerentscheid stellt die stärkste Form der Bürgermitwirkung dar und durchbricht das Repräsentationsprinzip. Ein in der HGO aufgeführter Negativkatalog schließt allerdings bestimmte Bereiche für den Bürgerentscheid aus.
  • Mitarbeit als sachkundiger Einwohner in einer Kommission
    Kommissionen sind Hilfsorgane des Gemeindevorstands und unterstehen auch diesem. Einer Kommission kann sowohl die dauernde Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche der Gemeindeverwaltung als auch die Erledigung vorübergehender Aufträge übertragen werden. Je nach Aufgabenstellung einer Kommission können neben dem Bürgermeister, Mitgliedern des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung auch „sachkundige Einwohner“ dieser angehören.
  • Bürgerinitiativen
    Unter einer Bürgerinitiative versteht man eine oft lose Gruppierung von Personen, die durch öffentlichen Druck eine bestimmte Maßnahme durchsetzen oder verhindern möchte. 

 

Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene kann der Bürger zudem sein Petitionsrecht gegenüber dem Petitionsausschuss des Hessischen Landtages ausüben. Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des Hessischen Landeswahlleiters und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (Rubrik „Kommunales“) abgerufen werden.