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Altlastenkataster - Auskunft

In einem zentralen Informationssystem, der Altflächendatei, erfasst die Hessische Landesverwaltung unter anderem Daten über ehemalige Betriebsflächen (Altstandorte) und stillgelegte Deponien (Altablagerungen) sowie sonstige punktuelle Bodenverunreinigungen (sog. schädliche Bodenveränderungen).

Flächen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für Verunreinigungen vorliegen, sind als altlastverdächtig bzw. Verdachtsflächen gekennzeichnet. Ist der Schaden so gravierend, dass eine Sanierung erforderlich ist, wird die Fläche als Altlast bzw. schädliche Bodenveränderung geführt.

Beim Erwerb eines Grundstücks, bei einer Umnutzung oder einer Neubebauung empfiehlt es sich, rechtzeitig Informationen über vermutete oder bereits bekannte Schadstoffbelastungen aus der Altflächendatei einzuholen.

Bei den Daten der Altflächendatei handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des Hessischen Umweltinformationsgesetzes, so dass grundsätzlich ein Anspruch auf Einsichtnahme und Auskunft besteht. Begrenzt wird der Zugang zu den Umweltinformationen durch die in den §§ 7 und 8 Hessisches Umweltinformationsgesetz geregelten Ausschlusstatbestände.

Altflächendatei: https://www.hlnug.de/themen/altlasten/altflaechendatei

Erforderliche Unterlagen für Altlasten-Auskünfte

Bitte geben Sie bei Ihrer schriftlichen Anfrage folgende Daten zur Lage des betreffenden Grundstücks in Bad Homburg v. d. Höhe an:

Stadtteil / Ortsteil / Gemarkung

Straße und Hausnummer.

Zum Datenabgleich zusätzlich:

Gemarkung, Flur und Flurstücksbezeichnung

Hilfreich ist auch:

Lageplan (Ausschnitt aus einer topografischen Karte mit Kennzeichnung der Fläche)

Gebühren

Auskünfte sind in der Regel gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach dem Aufwand berechnet. Bitte geben Sie daher die Rechnungsadresse an.

Rechtsgrundlagen

• Bundes-Bodenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen zur Sanierung Altlasten) http://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/

• Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung)

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-AltLast_BodSchGHErahmen

• Altflächendatei-Verordnung

 https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-AltFlDatVHErahmen

Ihre Anfrage richten Sie bitte nicht mehr an uns, sondern direkt an das

Regierungspräsidium Darmstadt,

Servicestelle Altlastenauskünfte

Standort Wiesbaden

Telefon

+49 611 3309 2601

E-Mail

grundwasser.boden-wi@rpda.hessen.de

Fax

+49 611 3309 2444

Postanschrift
Regierungspräsidium Darmstadt
Kreuzberger Ring 17 a + b
65205 Wiesbaden