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Wohngebiet "Am Hühnerstein"

Wir freuen uns. Sie interessieren sich für unser neues Wohngebiet "Am Hühnerstein". Hier finden Sie immer die neuesten Informationen zur Entwicklung des Wohngebiets.

Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe hat keine Grundstücke mehr im Baugebiet "Am Hühnerstein".

  • Projektbeschreibung

    Wichtige Punkte der Entwicklung des Gebiets sind:

    • Die meisten Bauflächen sind für Familien. Sie können dort Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser bauen.
    • Ein kleinerer Teil ist für Mehrfamilienhäuser. So gibt es auch Wohnungen ohne Barrieren.
    • Das Wohngebiet hat verschiedene Straßen. Die Straßen haben unterschiedliche Funktionen und Qualitäten. Es gibt auch verschiedene Grünflächen.
    • An der Vilbeler Straße gibt es Pläne für ein neues Gebäude für die Feuerwache Ober-Erlenbachs. Dort soll auch eine neue Kindertagesstätte entstehen. In diesem Bereich gibt es einen kleinen Platz mit Bushaltestelle. Der Platz hat einen Anschluss an die zentrale Grünfläche.
    • Der Ortseingang wird neu gestaltet. An der Vilbeler Straße soll ein Kreisverkehr entstehen. Der Kreisverkehr ist bei der südlichen Einfahrt in das Wohngebiet.
  • Bauherr*innen Informationen

    Im Wohngebiet „Am Hühnerstein“ in Bad Homburg sollen viele Wohnungen entstehen. Das Gebiet ist in Ober-Erlenbach. Es sollen Wohnungen für junge Familien gebaut werden. Hier gibt es allgemeine Infos.

      • Ein Blockheizkraftwerk versorgt das Gebiet Am Hühnerstein mit Nahwärme. Das Blockheizkraftwerk steht beim künftigen Quartiersplatz.
      • Das Regenwasser im Gebiet muss gesammelt werden. Es muss langsam in den Erlenbach fließen. Mehr dazu steht unter: Die Erschließung mit Kanal.
      • Im Gebiet gibt es Böden mit hoher ökologischer Qualität. Diese Böden sollten geschützt werden.
      • Die Straßen und Anlagen für Versorgung und Entsorgung sind noch nicht fertig. Die Planung der ersten Wohngebäude braucht eine enge Abstimmung mit den zuständigen Bereichen.
    • Öffentliche Erschließung des Gebietes

      Die Stadt Bad Homburg v.d.Höhe baut das Gebiet aus. Sie können die Pläne für den Ausbau hier sehen.

      Die Stadt baut das Gebiet in Abschnitten aus. Sie vergibt gerade Aufträge für Abwasser, Trinkwasser, Nahwärme, Strom und Telekommunikation. Der Bau der Anlagen beginnt bald. Danach baut die Stadt die Straßen fertig. Wir informieren Sie später über die Bauflächen für die Straßen.

      Die endgültigen Höhen der Straßen sind schon beim Zwischenausbau sichtbar. Sie können die Höhen vor Ort sehen. Fragen Sie die Stadt nach den Höhen für Ihre Zufahrten und Wege. Das ist wichtig. Sie finden die Informationen hier.

    • Programm der Stadt für weniger Energieverbrauch

      Die Stadt Bad Homburg hat ein Programm. Das Programm ist für weniger Energieverbrauch. Es ist für Wohngebäude. Auch neue Wohngebäude können Geld bekommen. Die neuen Wohngebäude müssen wenig Energie verbrauchen. Die Energieberatung der Stadt Bad Homburg hilft. Die Mitarbeiter helfen bei der Abwicklung der Bad Homburger Förderrichtlinie. Sie helfen auch bei Fragen zum Energiesparen.

      Auskunft Energieberatung
      Unsere Anschrift
      Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
      Rathaus
      Rathausplatz 1
      61348 Bad Homburg v. d. Höhe
    • Planungsrechtliche Grundlage der Planung: der Bebauungsplan

      Die Grundlage für das Bauen im Gebiet „Am Hühnerstein“ ist der Bebauungsplan Nr. 126.

      Der Plan hat Regeln zur Art, Größe, Lage und Gestaltung der Gebäude. Es gibt auch besondere Regeln für das Gebiet. Diese sind:

      • Der Plan bestimmt, wie hoch die Gebäude oder Wände sein dürfen. Ein Höhenplan zeigt die erlaubten Höhen. Der Plan ist eine Anlage zum Bebauungsplan. Er zeigt, wie hoch die Gebäude oder Wände sein dürfen. Für die Verbindung der Baugrundstücke mit den Straßen gibt es weitere Informationen.
      • Es gibt Regeln für die Ableitung von Regenwasser. Diese gelten für alle Baugrundstücke südlich der Straße Am Hühnerstein. Zum Beispiel kann man Retentionszisternen nutzen.
      • Für Baugrundstücke neben den öffentlichen Grünflächen P1 und P2 gibt es besondere Regeln für Pflanzen.
      • Man darf keine Anlagen zur Heizung oder Warmwasserbereitung mit flüssigen oder festen Brennstoffen nutzen.
      • Außenbeleuchtung darf nur UV-freies Licht haben.

      Vorbeugender Schutz vor Gefahren / Zweiter Rettungsweg

      Die Nutzung der Gebäude ist wie in der Hessischen Bauordnung beschrieben. Das gilt nicht für die Bereiche WA1.2 und WA2 im Bebauungsplan. Die Gebäude gehören zu den Klassen 1 bis 3. Die Rettungswege sind nach der Hessischen Bauordnung geregelt. Die Feuerwehr plant Rettungsgeräte ein. Der zweite Rettungsweg ist über eine tragbare Leiter erreichbar. Diese Leiter steht auf der Straße.

        • Allgemeines

          • Die Stadt baut neue Straßen im Wohngebiet. Diese Straßen sind noch nicht fertig. Es gibt provisorische Straßen für die Baustellen. Diese Straßen sind im Süden und Osten des Baugebietes. Private Bauprojekte nutzen die öffentlichen Straßen. Diese Straßen müssen mindestens teilweise fertig sein.
          • Die Bauarbeiten sind am Nieder-Erlenbacher Weg. Bitte achten Sie auf die Nachbarn. Der Nieder-Erlenbacher Weg und die Vilbeler Straße sind Schulwege. Achten Sie auf die Sicherheit im Verkehr.
          • Es gibt Regeln für Baulärm. Diese Regeln stehen in der AVV Baulärm. Bei Schmutz gelten die Regeln von § 10 HBO für Baustellen. Auch die Regeln des Straßenverkehrs sind wichtig.
          Baustraße, Baugebiet "Am Hühnerstein"
        • Abwasser während des Bauens ableiten

          Beim Bau von Gebäuden muss man Abwasser richtig ableiten. Man muss darauf achten, dass Baumaterialien den Schmutz- und Regenwasserkanal nicht verschmutzen. Die Regeln der Abwassersatzung sind wichtig. Besonders die Verbote und Beschränkungen in den Paragrafen 10 und 11 sind wichtig.

          Regenwasser von privaten Baugrundstücken und öffentlichen Flächen fließt in den Erlenbach. Man muss hier vorsichtig sein. Verschmutztes Abwasser darf nicht in die Einläufe der öffentlichen Flächen gelangen. Sonst wird der Erlenbach und die Grünflächen verschmutzt.

        • Genehmigung von der Verkehrsbehörde

          Sie brauchen eine Genehmigung von der Verkehrsbehörde. Das gilt für Arbeiten auf der Straße. Sie können die Antragsformulare im Internet finden.

          Straßenverkehr
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          Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Technisches Rathaus
          Technisches Rathaus
          Bahnhofstraße 16-18
          61352 Bad Homburg v. d. Höhe
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          Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
          Stadtverwaltung
          61343 Bad Homburg v. d. Höhe
          Unsere Öffnungszeiten

          PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

          Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.

          Elke Kopp
          Leitung, Klimaschutz, Umwelt und Mobilität
          Sören Gelbowicz
          Sachbearbeitung
          Andrea Gottlieb
          Sachbearbeiterin
          Dana Hackenberg
          Sachbearbeitung
          Andrea Mütsch
          Sachbearbeitung
          Michael Leicker
          Sachbearbeitung
          Hans-Georg Venter
          Sachbearbeitung
          Alexander Winter
          Sachbearbeitung
        • Sondernutzung von öffentlichem Raum

          Wenn Sie den öffentlichen Raum besonders nutzen wollen, gibt es Hinweise. Der Platz ist oft begrenzt. Es gibt viele Baustellen. Deshalb ist die Nutzung manchmal nicht möglich. Sie dürfen die öffentlichen Grünflächen nicht nutzen. Planen Sie Baustellen nur auf Ihrem eigenen Grundstück. Es gibt Empfehlungen zum Schutz des Bodens im Gebiet.

          Die Sondernutzungssatzung regelt die Nutzung von öffentlichem Raum. Sie müssen Anträge schriftlich einreichen. Sie können formlos sein. Sie müssen die Inhalte der Satzung beachten. Sie können auch das Antragsformular nutzen (siehe unten).

          Sondernutzung
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            Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
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            61352 Bad Homburg v. d. Höhe
        • Herstellung Hausanschlüsse

          Die Baufirma stellt die Hausanschlussleitungen her. Die Baufirma gräbt im öffentlichen Bereich. Die Baufirma muss eine Genehmigung für den Straßenaufbruch beantragen. Die Genehmigung ist für den Straßenbau. Der Antrag ist online abrufbar. In der Genehmigung stehen Angaben zur Verfüllung. In der Genehmigung stehen Angaben zur Verdichtung. In der Genehmigung stehen Angaben zur Verwendung der Materialien. Die Baufirma muss die Angaben beachten.

          Wichtig ist:

          • Die Sandhülle und Abdeckung der Versorgungsleitungen muss nach den Angaben des Versorgungsunternehmens gemacht werden. Sie darf aber nicht dicker als 30 Zentimeter sein. Der Bereich zwischen der Sandabdeckung und dem Straßenaufbau muss mit Material gefüllt werden, das man gut verdichten kann. Man darf dafür keinen Sand benutzen.
          • Für den Straßenaufbau muss man Frostschutzmaterial oder Schotter (Basaltschotter) benutzen. Das ist die ungebundene Tragschicht. Sie muss mindestens so dick sein wie vorher. Bevor man die Asphaltschicht einbaut, muss man rund um die Baugrube oder den Graben den Asphalt mindestens 15 Zentimeter zurückschneiden. Wenn beim Graben oder Füllen die Wände kaputtgehen, muss man den Asphalt bis 15 Zentimeter über die kaputte Stelle hinaus zurückschneiden. Das Ziel ist, dass der Boden beim Füllen und Verdichten so eingebaut wird, dass er sich nicht setzt. Das geht nur, wenn man den Asphalt über die Graben- oder Grubengröße hinaus zurückschneidet.
          • Um die Oberfläche wiederherzustellen, muss man, wenn der Endausbau noch nicht fertig ist, in den Randbereichen bis zur Oberkante mit Basaltschotter füllen. In den Asphaltbereichen muss man dann eine Asphaltschicht (AC 32 TN) in der gleichen Dicke einbauen.
          • Ein Ingenieurbüro oder der Bereich Straßenbau kontrolliert die Arbeiten. Sie überwachen die Straßen- und Tiefbauarbeiten. Für die Kontrolle der Rückschnittbereiche macht man zusammen mit der Stadt Diagonalmessungen.
          Straßenbau
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          Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
          Justus-von-Liebig-Straße 3
          61352 Bad Homburg v. d. Höhe
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          Stadtverwaltung
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          Unsere Öffnungszeiten

          PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

          Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.

          Markus Schmitt
          Projektleitung Straßenneubau und Brückenunterhaltung
          Leitung Stadtentwässerung
          Nicola Münks
          Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
          Angela Bajorat
          Sachbearbeitung Ampelanlagen, Straßenbeleuchtung, Parkleitsystem
          Christian Hohn
          Projektleitung Straßenneubau und Straßenunterhaltung
          Stephanie Traband
          Sachbearbeitung, Aufbruchsverfahren
        • Bodenschutz

          Der Boden im Baugebiet „Am Hühnerstein“ ist sehr wertvoll. Der Boden ist fruchtbar. Der Boden soll geschützt werden. Im Merkblatt zum Bodenschutz beim Bauen stehen viele Informationen. Die Informationen sind zur Bedeutung und zu Maßnahmen des Bodenschutzes.

      • Man muss auf viele Dinge achten, wenn man das Grundstück erschließt.

        • Anschlusshöhen zwischen Grundstück und öffentlicher Straße

          Bei der ersten Erschließung wird die Straße teilweise gebaut. In der Straße wird Asphalt eingebaut. Die Ränder werden vorläufig mit einer Schicht aus losem Material gemacht. Die Ränder und Pflastersteine auf den Gehwegen werden später fertig. Auch die Bordsteine und Rinnen aus Beton werden später fertig.

          Die endgültigen Höhen der Straße sind schon nach dem ersten Bauabschnitt zu sehen.

          Es ist wichtig, die Höhenplanung der Straße zu kennen. Das sollte man vor dem Bauantrag machen. Das ist besonders wichtig, wenn die Straße noch nicht gebaut ist. Die Informationen dazu stehen unten.

          • Sie müssen Ihr Grundstück mit einem Gebäude erschließen. Dafür gibt es gesetzliche Regeln. Diese Regeln sorgen dafür, dass Schmutz- und Regenwasser richtig entsorgt werden. Sie sprechen alle Fragen zur Abwassererschließung mit dem Fachbereich Tiefbau ab. Der Produktbereich Stadtentwässerung hilft Ihnen dabei. Die Kontaktdaten stehen am Ende dieses Kapitels. Es ist wichtig, die Entwässerungsplanung vor der Baugenehmigung zu machen. Im Antrags- und Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob das Grundstück richtig erschlossen ist. Es wird auch geprüft, ob Schmutz- und Regenwasser richtig entsorgt werden können. Danach sollten Sie schnell den Entwässerungsantrag einreichen. So bekommen Sie die Genehmigung für den Anschluss an die städtische Kanalisation.

            Im Merkblatt „Entwässerung im Baugebiet Am Hühnerstein“ stehen Informationen. Diese Informationen helfen Ihnen bei der Antragstellung für die Entwässerung.

          • Leitungen auf dem Grundstück

            Die Leitungen für Schmutz- und Regenwasser gehen ein Stück auf das Grundstück. Sie sind da, wenn der Bau fertig ist.

            Man muss wissen, welche Leitung für was ist. Das ist wichtig auf der Baustelle. Diese Dinge helfen dabei:

            1. Holzpfähle zeigen, wo die Leitungen enden.
            2. Die Leitung für Schmutzwasser ist tiefer. Sie ist aus braunem Material.
            3. Die Leitung für Regenwasser ist aus blauem Plastik.

            Technische Kontrolle der richtigen Anschlüsse und der Regenwasserspeicherung

            Die Stadtentwässerung prüft die Entwässerung von Grundstücken. Das ist wichtig wegen der Umweltregeln. Es geht um die richtigen Anschlüsse und die Speicherung von Regenwasser. Das gibt Bauherren und Abwasserbetreibern Sicherheit.

            Die Kontrolle prüft nur die Anschlüsse und die Regenwasserspeicherung. Andere Teile der Entwässerungsanlage werden nicht geprüft. Der Architekt oder die Baufirma ist verantwortlich für die richtige Ausführung der Entwässerungsanlage.

            Die Kontrolle der Anschlüsse und der Regenwasserspeicherung sollte frühzeitig bei der Stadtentwässerung beantragt werden. So kann die Bauherrschaft bei Problemen schnell reagieren.

            Dichtheitsprüfung, Bestandsplan und Ausführungserklärung

            Die Stadtentwässerung braucht drei Dokumente. Das erste Dokument ist die Bescheinigung über die Dichtheit. Das zweite Dokument ist ein Plan von der Lage der Kanäle. Das dritte Dokument ist die Erklärung von der Firma oder dem Planer. Diese Dokumente müssen nach der Maßnahme abgegeben werden.

            Ein neuer Kanal muss dicht sein. Das steht in den Regeln der Technik. Man prüft die Dichtheit mit Wasser oder Luft. Die Prüfung muss nach DIN 1986-30 / DIN EN 1610 sein. Nur Fachleute dürfen die Prüfung machen. Die Prüfung zeigt, dass der Kanal richtig gebaut ist.

            Entwässerung
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          • Die Stadtwerke Bad Homburg haben Regeln. Diese Regeln sind für den Trinkwasserhausanschluss. Die Regeln stehen auf der Webseite der Stadtwerke Bad Homburg. Dort gibt es auch Informationen zu Gebühren und Anträgen. Hier klicken.

          • Nahwärme

            Das Gebiet bekommt überall Wärme von einem Blockheizkraftwerk. Die Fernwärmesatzung für das Baugebiet „Am Hühnerstein“ ist die Grundlage.

            • Das Heizkraftwerk nutzt Kraft-Wärme-Kopplung und Gas-Heizkessel, die wenig Energie verbrauchen.
            • Der Primärenergiefaktor ist sehr niedrig.
            • Die technischen Anforderungen für die Fernwärme-Hausstation und -Hausanlage stehen unten.
            • Für Informationen zu den Gebühren fragen Sie bitte die Stadtwerke. Der Kontakt ist unten.

             

          • Straßenraumgestaltung

            Der Hauptteil vom Wohngebiet wird in Zukunft über eine Ringstraße verbunden. Es gibt zwei Zufahrten bei der Vilbeler Straße. Ein kleinerer Teil wird über neue Wege an den Nieder-Erlenbacher Weg angeschlossen.

            Die Straßen werden nach ihrer Funktion gestaltet. Das hängt von der Verkehrsdichte ab. Es gibt Ortsdurchfahrten, Hauptstraßen und Wohnstraßen. Die Straßen haben unterschiedliche Breiten und Ausstattung. Zum Beispiel gibt es Bäume, verschiedene Oberflächen und Beleuchtung.

            Der Nieder-Erlenbacher Weg bekommt im Westen einen neuen Gehweg. Es gibt auch eine Reihe von Parkplätzen mit Bäumen. Der östliche Teil ist eine Fläche für alle Verkehrsteilnehmer. Auch hier gibt es Parkplätze und Bäume.

            Der Ausbau der Straßen passiert in zwei Schritten. Zuerst werden Leitungen verlegt. Dann wird eine Baustraße gebaut. Diese Straße ist etwa 4 Meter breit und asphaltiert. Es gibt Schotter an den Seiten. Der Endausbau passiert, wenn die meisten Häuser fertig sind. Alle Straßen bekommen moderne Gestaltungselemente und umweltfreundliche Materialien.

          • Entwässerungskonzept

            Das Schmutzwasser im Wohngebiet fließt durch ein Trennsystem ab. Das Schmutzwasser fließt direkt zur Kläranlage im Nordosten. Das Kanalnetz vor Ort wird nicht belastet. Das Regenwasser auf den Privatgrundstücken fließt in Zisternen. Danach fließt es langsam in den Erlenbach.

            Bei starkem Regen soll der Erlenbach entlastet werden. Das Regenwasser auf den Straßen fließt zuerst in Rinnen. Dann fließt es in Mulden auf den Grünflächen. Danach fließt es langsam in den Erlenbach.

          • Nahwärme und Trinkwasser

            Die Heizzentrale versorgt die Häuser mit Wärme. Die Heizzentrale ist im Westen des Gebiets. Sie ist südlich vom Quartiersplatz. Von dort geht eine Leitung durch das Wohngebiet. Es gibt viele Leitungen. So ist die Versorgung sicher. Das gilt auch für das Trinkwasser.

          • Freiflächenplanung

            Das Wohngebiet hat viele Grünflächen. Man kann zu Fuß durch die Grünflächen gehen. Die Grünflächen sind schön. Im Osten gibt es eine Fläche mit viel Natur.

            In der Mitte gibt es eine große Grünfläche. Ein kleiner Platz verbindet die Grünfläche mit der Vilbeler Straße. Zwei Wege sind an den Seiten. In der Mitte gibt es Wasser. Es gibt viele Sitzplätze. Kinder können dort spielen.

            Am Eingang zum Gebiet gibt es kleine Grünflächen. Dort gibt es Sitzplätze. Es gibt auch Sportgeräte.

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