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Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
  • Erforderliche Voraussetzung zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum

Unterlagen

  • Lageplan (Liegenschaftskarte/Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
  • Grundbuchauszug (möglichst aktuell)
  • Aufteilungsplan (aus ihm muss die Abgeschlossenheit ersichtlich werden)
  • Schnitte und Ansichten (dient ebenfalls der Erkennbarkeit der Abgeschlossenheit)
  • ggf. Freiflächenplan
  • Notwendige Legitimationen (Vollmacht, etc.)
  • Ausgefülltes Antragsformular (siehe Downloadlink)


Die Antragsunterlagen sind in mind. zweifacher Ausfertigung einzureichen. 

Gebühren

Die Gebühren werden gemäß der Satzung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung) erhoben.

Kontaktieren Sie uns gerne
Auskunft Bauaufsicht
Unsere Anschrift
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 16-18
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
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Stadtverwaltung
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Zuständiger Sachbearbeiter
Dominik Richter
Sachbearbeiter Bezirk 3