Sofern es meldepflichtige Änderungen in einem bestehenden Gewerbe gibt, müssen Sie das als natürliche (Einzelunternehmer) oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien) innerhalb von 6 Wochen das örtlich zuständige Gewerbeamt des Betriebssitzes melden.
Anzeigepflichtig sind folgende Veränderungen:
1. Einzelgewerbetreibende
- Wechsel der Betriebsstätte und des Wohnsitzes
- Namensveränderungen
- Tätigkeitsveränderungen
2. Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) und Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG)
- Wechsel der Betriebsstätte
- Wechsel des Wohnsitzes eines Geschäftsführers oder Gesellschafters
- Umfirmierungen oder Namensveränderungen eines Geschäftsführers oder Gesellschafters
- Tätigkeitsveränderungen
- Wechsel der gesetzlichen Vertreter oder die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
3. bei einer KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen