Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen
Services vor Ort

Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

Mit einer Beglaubigung eines Dokumentes wird die Übereinstimmung von Ablichtungen oder Abschriften mit dem vorgelegten Original bestätigt.

Wir beglaubigen die Ablichtungen oder Abschriften folgender Dokumente:

·      Zeugnisse

·      Diplom-, Promotions- oder Approbationsurkunden

·      Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass

·      Führerscheine

·      Haushaltsbescheinigungen für die Familienkasse

·      Lebensbescheinigungen für Rentenkassen

·      Rentenanträge

·      Ausländische Personenstandsurkunden

Wir beglaubigen auch

·      Unterschriften und Handzeichen

zur Vorlage bei einer Behörde oder anderen öffentlichen Stelle gemäß einer Rechtsvorschrift

Inländische Personenstandsurkunden werden grundsätzlich nicht beglaubigt. Die Standesämter stellen eine Abschrift der Originalurkunde aus. Bitte wenden Sie sich daher an das Standesamt jener Gemeinde oder Stadt, in der das Ereignis (Geburt, Heirat, Tod) stattgefunden hat.

Beglaubigungen von Dokumenten oder Unterschriften für Verträge und Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, Vereins- und Registersachen oder Beglaubigungen für Grundbuchangelegenheiten sowie Öffentliche Beglaubigungen erhalten Sie je nach Zuständigkeit beim Amtsgericht, Ortsgericht oder einem Notar.

Kosten & Zahlungsweise

·      Dokumentenbeglaubigung (bis 10 Seiten): 3,00 €

·      ab der 11. Seite pro weitere Seite: 0,60 €

·      Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens: 6,00 €

·      Kopie pro Seite: 0,20 €

·      Rentenanträge sowie Haushalts- und Lebensbescheinigungen: gebührenfrei

 

Die Gebühr kann mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa- oder Mastercard) gezahlt werden.

Voraussetzungen

Mitzubringende Unterlagen für eine Dokumentenbeglaubigung

·      Bitte bringen Sie nur die Originale der zu beglaubigenden Dokumente mit. Kopien werden im Stadtbüro angefertigt.

 

Mitzubringende Unterlagen für eine Beglaubigung der Unterschrift oder des Handzeichens

·      Schriftstück, auf dem die Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll

·      Ausweisdokumente

Zuständige Stellen
Stadtbüro
Hausanschrift
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Postanschrift
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Öffnungszeiten

PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.