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Bürgerdienste, Aufenthalt und Standesamt

Meldebescheinigung (einfach)

Wenn Sie einen Nachweis benötigen, dass Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet sind, stellt Ihnen das Stadtbüro als Meldebehörde auf Antrag eine Meldebescheinigung aus.

Die einfache Meldebescheinigung beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz genannten Daten:

  •         Familienname
  •         Doktorgrad
  •         Vornamen
  •         Geburtsdatum
  •         derzeitige Anschrift der Hauptwohnung
  •         derzeitige Anschrift der Nebenwohnung (falls vorhanden)

Die Meldebescheinigung ist nicht zu verwechseln mit der Meldebestätigung, welche Sie im Stadtbüro im Rahmen des An- oder Ummeldevorgangs ausgehändigt bekommen.

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Kosten & Zahlungsweise

·   10,00 €

·   0,00 € für Leistungsempfänger nach SGB II, SGB XII oder AsylblG

Die Gebühr kann mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa- oder Mastercard) gezahlt werden.

Voraussetzungen

·    Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

·    Für eine gebührenfreie Meldebescheinigung den entsprechenden Nachweis der zuständigen Behörde für Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylblG

·    Bescheinigungen für andere Personen können nur gegen Vorlage einer Vollmacht und Identitätsnachweis (Kopie ausreichend) der betreffenden Personen ausgehändigt werden.

Weitere Informationen

Beantragung einer Meldebescheinigung über unseren Online-Service

·    Um den Online-Service nutzen zu können, müssen Sie aktuell mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet sein.

·    Zudem müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

·    Sind Sie nicht mehr in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet, können Sie im Stadtbüro zu den Öffnungszeiten persönlich vorsprechen oder eine dritte Person bevollmächtigen.

·    Die Meldebescheinigung wird am darauffolgenden Werktag ausgestellt und per Post zur angegebenen Anschrift verschickt.

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