Wenn Sie einen Nachweis benötigen, dass Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet sind, stellt Ihnen das Stadtbüro als Meldebehörde auf Antrag eine Meldebescheinigung aus.
Die einfache Meldebescheinigung beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz genannten Daten:
Familienname
Doktorgrad
Vornamen
Geburtsdatum
derzeitige Anschrift der Hauptwohnung
derzeitige Anschrift der Nebenwohnung (falls vorhanden)
Die Meldebescheinigung ist nicht zu verwechseln mit der Meldebestätigung, welche Sie im Stadtbüro im Rahmen des An- oder Ummeldevorgangs ausgehändigt bekommen.
·0,00 € für Leistungsempfänger nach SGB II, SGB XII oder AsylblG
Die Gebühr kann mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa- oder Mastercard) gezahlt werden.
Voraussetzungen
·Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
·Für eine gebührenfreie Meldebescheinigung den entsprechenden Nachweis der zuständigen Behörde für Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylblG
·Bescheinigungen für andere Personen können nur gegen Vorlage einer Vollmacht und Identitätsnachweis (Kopie ausreichend) der betreffenden Personen ausgehändigt werden.
Weitere Informationen
Beantragung einer Meldebescheinigung über unseren Online-Service
·Um den Online-Service nutzen zu können, müssen Sie aktuell mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet sein.
·Zudem müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
·Sind Sie nicht mehr in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet, können Sie im Stadtbüro zu den Öffnungszeiten persönlich vorsprechen oder eine dritte Person bevollmächtigen.
·Die Meldebescheinigung wird am darauffolgenden Werktag ausgestellt und per Post zur angegebenen Anschrift verschickt.