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Bürgerdienste, Aufenthalt und Standesamt

Meldebescheinigung (einfach)

Wenn Sie einen Nachweis benötigen, dass Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet sind, stellt Ihnen das Stadtbüro als Meldebehörde auf Antrag eine Meldebescheinigung aus.

Die einfache Meldebescheinigung beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz genannten Daten:

  •         Familienname
  •         Doktorgrad
  •         Vornamen
  •         Geburtsdatum
  •         derzeitige Anschrift der Hauptwohnung
  •         derzeitige Anschrift der Nebenwohnung (falls vorhanden)

Die Meldebescheinigung ist nicht zu verwechseln mit der Meldebestätigung, welche Sie im Stadtbüro im Rahmen des An- oder Ummeldevorgangs ausgehändigt bekommen.

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Kosten & Zahlungsweise

·   10,00 €

·   0,00 € für Leistungsempfänger nach SGB II, SGB XII oder AsylblG

Die Gebühr kann mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa- oder Mastercard) gezahlt werden.

  • PayPal
  • Giropay direct
  • Visa
  • Mastercard

Voraussetzungen

·    Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

·    Für eine gebührenfreie Meldebescheinigung den entsprechenden Nachweis der zuständigen Behörde für Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylblG

·    Bescheinigungen für andere Personen können nur gegen Vorlage einer Vollmacht und Identitätsnachweis (Kopie ausreichend) der betreffenden Personen ausgehändigt werden.

Zuständige Stellen

Stadtbüro

Hausanschrift
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg
Postanschrift
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Öffnungszeiten

PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.

Weitere Informationen

Beantragung einer einfachen Meldebescheinigung über unseren Online-Service

·    Um den Online-Service nutzen zu können, müssen Sie aktuell mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet sein.

·    Zudem müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

·    Nach Abschluss der Online-Beantragung und des Zahlungsvorgangs sind Änderungen und eine Rückerstattung nicht mehr möglich.

·    Die Meldebescheinigung wird am darauffolgenden Werktag ausgestellt und vom Postdienstleister innerhalb von vier Werktagen an die angegebene Anschrift zugestellt.

·    Sind Sie nicht mehr in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet, können Sie im Stadtbüro zu den Öffnungszeiten persönlich vorsprechen oder eine dritte Person bevollmächtigen.

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