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Services vor Ort

Fischereischein

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.

Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unseren Online-Terminkalender.

Kosten & Zahlungsweise

    

Die Gebühr beträgt für

  • Jahresfischereischein 17,50 Euro
  • 5-Jahresfischereischein 45,00 Euro
  • 10-Jahresfischereischein 86,00 Euro
  • Jugendfischereischein 7,50 Euro
  • Jugendfischereischein 5 Jahre 23,00 Euro

Die Gebühren können mit EC-Karte entrichtet werden.

Voraussetzungen
  • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung

oder

  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer

oder

  •  Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer

oder

  • Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde

oder

  • Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei

oder

  • Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann

oder

  • bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)
  • Passbild

eine persönliche Erklärung darüber, dass zum Zeitpunkt der Beantragung kein polizeiliches Ermittlungsverfahren anhängig ist bzw. keine Vorstrafen bestehen.

Zuständige Stellen
Stadtbüro
Hausanschrift
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Postanschrift
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Öffnungszeiten

PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.