Sie haben eigenes Einkommen? Dies bedeutet nicht, dass Sie keinen Anspruch auf die Übernahme des Kostenbeitrags haben. Zur Feststellung ist eine individuelle Prüfung notwendig.
A. Leistungsempfänger
Folgende Punkte müssen erfüllt sein:
1) Sie erhalten Leistungen nach
• SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
• SGB XII (Sozialhilfe)
• AsylbLG (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
• Kinderzuschlag
• Wohngeldzuschuss (kein städt. Mietzuschuss)
2) Sie sind im Besitz eines gültigen Bad-Homburg-Passes oder Sie verfügen über ein geringes
Einkommen.
B. Bedarfsermittlung
Bei der Gegenüberstellung Ihres Familieneinkommens und des Bedarfs wird festgestellt, dass
Ihnen die Belastung durch den Kostenbeitrag nicht zuzumuten ist. Das ist der Fall, wenn das
gesamte Familieneinkommen kleiner ist als der Bedarf.
Der Bedarf setzt sich aus der Summe der folgenden Punkte zusammen:
1) 848 € für den Haushaltsvorstand
2) 297 € für jedes weitere Familienmitglied
3) Kosten der Unterkunft (ohne Heizung und Strom)
1. Bad Homburger/-innen, die Leistungen nach dem:
• SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
• SGB XII (Sozialhilfe)
• AsylbLG (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten, legen bitte nur den aktuellen Bewilligungsbescheid des Kreisausschusses des Hochtaunuskreises vor.
2. Bad Homburger/-innen, die einen gültigen Bad-Homburg-Pass haben, müssen nur den gültigen Bad-Homburg-Pass mit ihrem Ausweisdokument vorlegen. Für die Berechnung eines Anspruches, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
• Nettogehaltsabrechnung der letzten 12 Monate / bei Selbstständigen: Letzter gültiger Einkommensteuerbescheid und aktuelle Gewinnermittlung
• Nachweis über alle Einkünfte (Wohngeldbezug, städtischen Mietzuschuss, Kindergeldzuschuss, Renten, Krankengeld, Arbeitslosengeld, etc.)
• Nachweis über erhaltene Unterhaltszahlungen
• Nachweis über Elterngeld
• Nachweise über evtl. abgeschlossene Versicherungen
• Lebensversicherung
• Altersvorsorge
• Gewerkschaftsbeiträge
• Fahrtkosten zur Arbeitsstätte
• Nachweis über zu leistende Unterhaltszahlungen
• freiwillige Krankenversicherung (bei Selbstständigen und Beamten)
• Betreuungsvertrag der Kita
• Mietvertrag Bei vorhandenem Eigentum:
• Kreditverpflichtungen getrennt nach Zins- und Tilgungsleistungen
• Nachweise über Nebenkosten ohne Heizung (Müllabfuhr, Grundsteuer, Abwassergebühren, Schornsteinfegerkosten, Haushaftpflicht- und Brandversicherung) Außerdem können Kreditverpflichtungen in angemessener Höhe berücksichtigt werden, die für Möbelbeschaffungen aufgrund Hausstandsgründung, Geburt eines Kindes, Trennungs- und Scheidungssituation oder ähnlichem entstanden sind. Zusätzliche außergewöhnliche Belastungen können im Einzelfall anerkannt werden