Die Hundesteuerpflichtigen sind gem. der Satzung verpflichtet eine Hundemarke am Halsband des Hundes anzubringen. Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist der Steuerpflichtige muss eine Ersatzmarke beantragt und ausgegeben werden.
FAD und Steuernummer für die Hundehaltung. (Grundsätzlich ist ein Halter immer über 18 Jahre alt und muss einen Wohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe haben. Ansonsten besteht keine Hundehaltung im Stadtgebiet.
Authentifizierung
Keine Authentifizierung
Rechtsgrundlagen
Hundesteuersatzung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe (§ 11 Abs. 3 und Abs. 5)