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Arbeit, Steuern und Finanzen

Hundesteuerersatzmarke – Antrag

Die Hundesteuerpflichtigen sind gem. der Satzung verpflichtet eine Hundemarke am Halsband des Hundes anzubringen. Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist der Steuerpflichtige muss eine Ersatzmarke beantragt und ausgegeben werden.

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Voraussetzungen

FAD und Steuernummer für die Hundehaltung. (Grundsätzlich ist ein Halter immer über 18 Jahre alt und muss einen Wohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe haben. Ansonsten besteht keine Hundehaltung im Stadtgebiet.

Authentifizierung

  • Keine Authentifizierung

Rechtsgrundlagen

  • Hundesteuersatzung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe (§ 11 Abs. 3 und Abs. 5)

Zuständige Stellen

Hundesteuer

Kontakt

    Mitarbeiter/innen

    Larissa Haberland
    Sachbearbeiterin
    Gundula Kramer
    Sachbearbeiterin
    Nicole Pauly
    Sachbearbeiterin
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