Es gibt Bestattungsbezirke für die Ortsteilfriedhöfe nach Straßenzugehörigkeit. Um auf einen Ortsteilfriedhof bestattet zu werden, wird die Adresse überprüft.
Der Waldfriedhof dient der Bestattung von Verstorbenen aus dem gesamten Stadtgebiet.
Einwohner, oder frühere Einwohner von Bad Homburg haben ein Recht auf eine Bestattung.
Ist bereits ein Nutzungsrecht vorhanden und besteht die Möglichkeit einer weiteren Bestattung.
Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung eines Sterbefalls/Sterbeurkunde , Leichenschauschein, gegebenfalls ein Antrag auf Übertragung des Nutzungsrechts, wenn die Nutzungsberechtigte Person verstorben ist, gegebenfalls eine Beisetzungsgenehmigung, bei einer Urnenbeisetzung eine Bescheinigung über die zweite Leichenschau und Einäscherungsnachweis als Anlagen sofern bereits vorhanden