Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen
Services vor Ort

Personalausweis - Beantragung

Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

  • Eintragungen unrichtig werden oder
  • das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit.

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten für Ihren neuen Personalausweis sind höher.

Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v.d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.

Informationen zur neuen eID-Karte finden Sie unter "Rechtliche Grundlagen".

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unseren Online-Terminkalender.

Die notwenigen biometrischen Passbilder können Sie bei uns vorort ab 100cm Körpergröße machen lassen.

Statusabfrage der Beantragung des Personalausweises
Kosten & Zahlungsweise
  • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
  • EUR 22,80 für den ersten Personalausweis für Kinder und Jugendliche
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit bei nichtzuständiger Behörde)
  • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige

Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises beträgt die Gebühr im Regelfall 10,00 Euro.

Die Gebühren können mit EC-Karte entrichtet werden.

Voraussetzungen
  • Personalausweis, gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • biometrietaugliches Passfoto
  • bei Personen mit Namensänderung: die Namensänderungsurkunde.
  • bei einer weiteren Staatsangehörigkeit: den Nachweis darüber (z. B. weiterer Reisepass)
  • bei Jugendlichen unter 16 Jahren: die Einverständniserklärung beider Elternteile unter Vorlage beider Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern (zwecks Unterschriftenvergleich).
  • Kinder, für die ein Personalausweis beantragt wird, müssen bei der Beantragung persönlich erscheinen.
  • Das Passbild darf nicht älter als ein halbes Jahr sein.
  • Ein weiteres Passbild ist notwendig, wenn Sie auch einen vorläufigen Personalausweis benötigen.
Rechtsgrundlagen

§ 9 Personalausweisgesetzt (PAuswG)

Zum 1. Januar 2021 wird die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt.

Zuständige Stellen
Stadtbüro
Hausanschrift
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Postanschrift
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Öffnungszeiten

PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.

Statusabfrage der Beantragung des Personalausweises