Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr
- für einen Reisepass EUR 37,50,
- für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 69,50.
Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr
- für einen Reisepass EUR 70,00,
- für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 102,00
Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von EUR 22,00 zahlen.
Der Zuschlag beträgt EUR 32,00 für einen Reisepass im Expressverfahren.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z. B. bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 21,00 Zuschlag bezahlen.
- bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 Euro.
- bei Beantragung nach Vollendung des 24. Lebensjahres 70,00 Euro.
- bei Beantragung eines Expresspasses zuzüglich 32,00 Euro.
- bei Beantragung eines 48-Seiten-Passes zuzüglich 22,00 Euro.
- bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses 26,00 Euro.
Die Gebühren können mit EC-Karte entrichtet werden.