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Bauen und Versorgung

Arbeiten am Kanal - Anzeige Fertigstellung

Der Herstellung, Änderung, Erneuerung oder dem Rückbau einer Grundstücksentwässerungsanlage liegt eine Entwässerungsgenehmigung zu Grunde.
Nach Erstellung der Grundstücksentwässerungsanlage und vor Inbetriebnahme wird stichprobenartig eine örtliche Überprüfung durch die Stadtentwässerung durchgeführt. Generell ist die korrekte Ausführung der Grundstücksentwässerung entsprechend der jeweiligen Entwässerungsgenehmigung und unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik mit der Fertigstellungsanzeige zu bestätigen.

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Voraussetzungen

  • Anschlussnehmer*in/ Grundstückseigentümer*in
  • Entwässerungssatzung

Rechtsgrundlagen

Entwässerungssatzung

Zuständige Stellen

Entwässerung

Kontakt

    Mitarbeiter/innen

    André Köpke
    Sachbearbeiter
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