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Services vor Ort

Kirchenaustritt

Angehörige von Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegen grundsätzlich der Kirchensteuerpflicht nach dem Hessischen Kirchensteuergesetz, wenn sie in Hessen ihren Hauptwohnsitz haben. 

Die hessische Landesfinanzverwaltung nimmt derzeit die Kirchensteuerverwaltung für folgende Kirchen und Religionsgemeinschaften wahr:

·  Evangelische Landeskirchen

·  Römisch-katholische Diözesen

·  Alt-Katholische Kirche in Hessen

·  Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main

·  Kultussteuerberechtigte Jüdische Gemeinden im Landesverband Hessen

·  Freireligiöse Gemeinde Offenbach am Main

·  Freireligiöse Gemeinde Mainz

 

Sie sind bislang Mitglied einer der oben genannten Kirchen oder Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und wollen aus dieser austreten?

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe haben, können Sie den Austritt bei uns im Stadtbüro vornehmen.

Terminbuchung

Kosten & Zahlungsweise

Du zahlst viel Geld, wenn du aus der Kirche austrittst.

Du kannst die Gebühren mit EC-Karte bezahlen.

  • Visa
  • Mastercard

Voraussetzungen

Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit.

Rechtsgrundlagen

Das Gesetz regelt, wie Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften in Hessen Steuern erheben.

Zuständige Stellen

Stadtbüro

Hausanschrift
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Postanschrift
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Öffnungszeiten

PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.

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