Landpachtverträge
Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.