Kindertagespflege
Kindertagespflege beinhaltet die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern, die mehrheitlich dem Alterssegment U3 zuzuordnen sind. Die Kindertagespflege ist gemäß § 29 HKJGB eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Eine Kindertagespflegeperson betreut in ihrer Kindertagespflegestelle bis zu fünf Kinder in ihrem eigenen Haushalt oder in hierfür angemieteten Räumlichkeiten. Die kleinen Kindergruppen ähneln einer familiennahen Umgebung - die Kindertagespflegeperson entwickelt sich insofern als eine feste Bezugsperson für Ihr Kind. Außerdem benötigen diese gemäß § 43 SGB VIII eine Pflegeerlaubnis vom zuständigen Jugendamt. Zudem nehmen die Kindertagespflegepersonen regelmäßig an Supervisionen, Fortbildungen (z.B. zu Entwicklungspsychologie, Ernährung, Bildung im Kleinkindalter, Rechtsgrundlagen) und speziellen Erste-Hilfe-Kursen teil.
Das Kindertagespflegebüro der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe betreut, begleitet und vermittelt Kindertagespflegepersonen.
Aktuelles - freie Plätze
Derzeit sind noch freie Plätze in den ortsansässigen Kindertagespflegestellen zu finden, die suchenden Eltern frei zur Vermittlung stehen. Wenden Sie sich für eine Beratung gerne an das Kindertagespflegebüro der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe. So erhalten Sie Informationen zum Angebot der Kindertagespflege sowie zum Little Bird-Portal für eine Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson. Die Mitarbeitenden des Kindertagespflegebüros geben Ihnen hierfür Auskunft über freie Plätze in verschiedenen Bad Homburger Stadtteilen bei qualifizierten Kindertagespflegepersonen.
Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson
Das Kindertagespflegebüro der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe bietet Beratung für drei Formen der Betreuung an:
- Kindertagespflege im Haushalt der Kindertagespflegeperson
- Kindertagespflege in einer Großtagespflegestelle
- Kindertagespflege im Haushalt der Eltern (Kinderfrau)
In einer Kindertagespflegestelle ist es möglich, dass Sie mit der Kindertagespflegeperson individuell vereinbaren können wie lange und an welchen Tagen Ihr Kind bereut werden soll. Je nach Stundenumfang erhält die Kindertagespflegeperson eine entsprechende laufende Geldleistung, die sich nach der Wochenbetreuungszeit von 10 bis 50 Betreuungsstunden gemäß der Satzung zur Durchführung der Kindertagespflege (Gewährung laufender Geldleistungen und Erhebung von Kostenbeiträgen) in Bad Homburg v. d. Höhe richtet. Eltern zahlen einen Kostenbeitrag in Höhe von 1,56 € pro Betreuungsstunde an die Stadt. Zusätzlich anfallende Kosten werden im Einzelnen individuell und eigenständig mit der Kindertagespflegeperson besprochen.
Im Kindertagespflegebüro werden Sie gerne über die vielseitigen Möglichkeiten beraten.