Wohnung Ummeldung
Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v.d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.
Unterlagen
Bei der Ummeldung ist zudem eine Wohnungsgeberbestätigung (vom Hauseigentümer/Wohnungsgeber auszufüllen) mitzubringen.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Auskunft Stadtbüro | 06172 100-3101 | stadtbuerobad-homburgde |