Asylantrag
In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte (Grundgesetz Art. 16 a) oder als Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.06.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention). Wer dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen.
Unterlagen
Sämtliche Urkunden,
die Ihre Identität sowie Ihren Lebensweg belegen.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Weiter gehende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Beate Feldmann | 06172 100-3241 | beate.feldmannbad-homburgde |