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Ausnahmegenehmigung - Aufstellen von Haltverbotsschildern, zum Halten im Haltverbot und Container

Das Aufstellen von Haltverbotsschildern, das Halten in einem bestehenden Haltverbot sowie das Aufstellen eines Containers ist unter Angabe der Gründe bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Die ist beispielsweise bei einem Umzug oder einer großen Anlieferung der Fall, wenn keine Haltemöglichkeit auf dem privaten Grundstück vorhanden ist und vor Ort ein Parkraummangel herrscht. Bitte beachten Sie, dass für das Aufstellen eines Containers zusätzlich zu der Ausnahmegenehmigung nach StVO eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Hessischen Straßengesetz (HStrG) vorliegen muss.

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Kosten & Zahlungsweise
  • Es werden Verwaltungsgebühren nach Dauer der Maßnahme und Aufwand gemäß dem Gebührenverzeichnis zur Bestimmung der Gebührenhöhe für Verwaltungsgebühren der Straßenverkehrsbehörde erhoben.
  • zahlbar per Rechnung/Kostenbescheid
Voraussetzungen

Der Sachverhalt wird nach gängiger Rechtslage geprüft und im Einzelfall entschieden.

Neben dem Antrag ist die Darstellung des Sachverhaltes erforderlich. Weitere Dokumente können im Einzelfall nachgefordert werden. Bei aufstellung eines Containers benötigen sie eine Sondernutzungserlaubnis gemäß § 16 des Hessischen Straßengesetzes. (HStrG)

Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
Zuständige Stellen
Ausnahmegenehmigungen
Kontakt

Mitarbeiter/innen

Michael Leicker
Sachbearbeitung
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