Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen
Arbeit, Steuern und Finanzen

Taxibetrieb - Genehmigung

Erteilung von Genehmigungen für Taxis und Mietwagen
Ablehnung oder Entzug von Genehmigungen
Bearbeitung von Beschwerden über Taxi- und Mietwagenfahrer

zum Online-Service

Kosten & Zahlungsweise

Gebühren für Taxen und Mietwagen
Kosten für Amtshandlungen im Personenverkehr mit Autos

  • Genehmigung für das erste Auto. Das kostet viel Geld.
  • Genehmigung für jedes weitere Auto. Das kostet wenig Geld.
  • Genehmigung für eine Erweiterung oder eine große Änderung. Das kostet viel Geld.

Verlegung des Betriebssitzes. Das ist eine große Änderung.
Ein neues Auto kommt hinzu. Das ist eine Vergrößerung.

  • Übertragung von Rechten und Pflichten. Das kostet viel Geld. Das passiert beim Verkauf des Unternehmens.
  • Genehmigung für die Übertragung der Betriebsführung auf eine andere Person. Das kostet viel Geld. Das passiert bei einer Änderung der Geschäftsführung.
  • Berichtigung der Urkunde. Das kostet wenig Geld.
  • Ausstellung der Leinenkarte. Das kostet wenig Geld.
  • Wagentausch oder Ersatzfahrzeug. Das kostet wenig Geld.
  • Neuausstellung bei Verlust einer Urkunde. Das kostet wenig Geld.

 

Sie zahlen mit EC-Karte vor Ort.

Voraussetzungen

Der Betrieb muss in Bad Homburg sein.
Die Person muss geeignet sein. Die Person muss zuverlässig sein.
Die Sicherheit muss da sein. Die Leistung muss da sein.
Die Fahrzeuge müssen bestimmte Bedingungen haben.

 

Man muss einen Antrag für eine Genehmigung stellen. Man muss zeigen, dass der Antragsteller oder der Geschäftsführer geeignet ist. Man braucht Bescheinigungen vom Finanzamt, Steueramt des Wohnsitzes, Berufsgenossenschaft und von der Krankenkasse. Man braucht ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vom Antragsteller und vielleicht vom Geschäftsführer.

Authentifizierung

  • Keine Authentifizierung

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Beförderung von Personen (PBefG)
Regeln für den Betrieb von Unternehmen mit Autos im Personenverkehr (BOKraft)
Regeln für den Zugang zum Beruf im Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
Gesetz über den Verkehr auf Straßen (StVG)
Regeln für die Erlaubnis zum Fahren (FeV)
Gesetz über Verstöße gegen Regeln (OWiG)

Zuständige Stellen

Mietwagengenehmigung

Kontakt

    Mitarbeiter/innen

    Michael Leicker
    Sachbearbeitung

    Weitere Informationen

    Sie bekommen eine Taxikonzession nur, wenn Sie eine bestehende Genehmigung übernehmen.

    zum Online-Service