Wenn es Änderungen in einem Gewerbe gibt, müssen Sie das melden. Das gilt für Einzelunternehmer und juristische Personen. Sie müssen das innerhalb von sechs Wochen beim Gewerbeamt melden. Das Gewerbeamt ist am Betriebssitz.
Folgende Änderungen müssen Sie melden:
1. Einzelgewerbetreibende
- Änderung des Betriebsortes und des Wohnortes
- Änderung des Namens
- Änderung der Tätigkeit
2. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
- Änderung des Betriebsortes
- Änderung des Wohnortes von einem Geschäftsführer oder Gesellschafter
- Änderung des Namens von einem Geschäftsführer oder Gesellschafter
- Änderung der Tätigkeit
- Änderung der gesetzlichen Vertreter oder der geschäftsführenden Gesellschafter
3. Bei einer KG muss jeder persönlich haftende Gesellschafter Änderungen melden. Kommanditisten müssen nur melden, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis haben.