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Arbeit, Steuern und Finanzen

Gewerbeummeldung

Wenn es Änderungen in einem Gewerbe gibt, müssen Sie das melden. Das gilt für Einzelunternehmer und juristische Personen. Sie müssen das innerhalb von sechs Wochen beim Gewerbeamt melden. Das Gewerbeamt ist am Betriebssitz.

Folgende Änderungen müssen Sie melden:

1. Einzelgewerbetreibende

  • Änderung des Betriebsortes und des Wohnortes
  • Änderung des Namens
  • Änderung der Tätigkeit

 

2. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

 

  • Änderung des Betriebsortes
  • Änderung des Wohnortes von einem Geschäftsführer oder Gesellschafter
  • Änderung des Namens von einem Geschäftsführer oder Gesellschafter
  • Änderung der Tätigkeit
  • Änderung der gesetzlichen Vertreter oder der geschäftsführenden Gesellschafter

3. Bei einer KG muss jeder persönlich haftende Gesellschafter Änderungen melden. Kommanditisten müssen nur melden, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis haben.

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Kosten & Zahlungsweise

Die Bearbeitung von dem Gewerbemeldeverfahren kostet viel Geld.
Der gesiegelte Gewerbeauszug kostet wenig Geld.

Voraussetzungen

  • Die Hauptniederlassung ist in Bad Homburg.
  • Die Zweigstelle oder unselbstständige Zweigstelle braucht den Nachweis von der Hauptniederlassung.
  • Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Authentifizierung

  • Keine Authentifizierung

Rechtsgrundlagen

Die Paragrafen 11, 14 und 15 von der Gewerbeordnung und die Gewerbeanzeigeverordnung

Zuständige Stellen

Gerwerbean- ab- und ummeldungen

Hausanschrift
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Postanschrift
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus

Mitarbeiter/innen

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