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Arbeit, Steuern und Finanzen

Gewerbeabmeldung

Wenn sich etwas Wichtiges in einem Gewerbe ändert, müssen Sie das melden. Das gilt für Einzelunternehmer und für Firmen. Firmen sind Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaften, eingetragene Vereine und Kommanditgesellschaften auf Aktien. Sie müssen das innerhalb von sechs Wochen dem Gewerbeamt sagen.


Diese Änderungen müssen Sie melden:
1. Einzelgewerbetreibende:

  • Der Betrieb zieht in einen anderen Bereich um.
  • Das Gewerbe hört auf.


2. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften:

  • Der Betrieb zieht in einen anderen Bereich um.
  • Das Gewerbe hört auf.
  • Ein Gesellschafter verlässt die Firma.
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Kosten & Zahlungsweise

Die Bearbeitung von dem Gewerbemeldeverfahren kostet viel Geld.
Der gesiegelte Gewerbeauszug kostet wenig Geld.

Voraussetzungen

  • Das Gewerbe muss in Bad Homburg sein.
  • Sie brauchen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Sie brauchen eine Meldebescheinigung.
  • Wenn Sie nicht aus der EU kommen, brauchen Sie auch den Nationalpass und den Aufenthaltstitel.

Authentifizierung

  • Keine Authentifizierung

Rechtsgrundlagen

Die Paragrafen 11, 14 und 15 von der Gewerbeordnung und die Gewerbeanzeigeverordnung

Zuständige Stellen

Gerwerbean- ab- und ummeldungen

Hausanschrift
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Postanschrift
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus

Mitarbeiter/innen

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