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Services vor Ort

Fischereischein

Wer fischen will, braucht einen Fischereischein. Die Fischereibehörde gibt den Fischereischein. Man muss einen Antrag stellen. Man muss die Fischerprüfung bestanden haben. Die Fischerprüfung kann auch entbehrlich sein.

Sie brauchen einen Erlaubnisschein. Der Erlaubnisschein ist für das Angeln. Der Erlaubnisschein kommt vom Fischereirechtsinhaber oder vom Fischereipächter.

Bitte machen Sie einen Termin. Nutzen Sie unseren Online-Terminkalender.

Kosten & Zahlungsweise

    

Die Gebühr ist für

  • Jahresfischereischein viel Geld
  • 5-Jahresfischereischein viel Geld
  • 10-Jahresfischereischein viel Geld
  • Jugendfischereischein wenig Geld
  • Jugendfischereischein 5 Jahre viel Geld

Sie können die Gebühren mit EC-Karte bezahlen.

Voraussetzungen

  • Du hast ein Zeugnis von einer bestandenen Fischerprüfung.

oder

  • Du hast eine abgeschlossene Ausbildung als Fischer.

oder

  • Du machst gerade eine Ausbildung als Fischer.

oder

  • Du hast eine Ausbildung für den Forstdienst gemacht. Du hast eine Prüfung in Fischereikunde bestanden.

oder

  • Du hast eine wissenschaftliche Ausbildung in Fischerei gemacht.

oder

  • Du kannst aus gesundheitlichen Gründen keine Prüfung machen.

oder

  • Du hast keinen Wohnsitz im Inland oder gehörst zum Diplomatischen Corps. Du hast einen ausländischen Fischereischein. Du kannst einen Ausländerfischereischein für drei Monate bekommen. Der Schein kann verlängert werden.
  • Du brauchst ein Passbild.

Du musst erklären, dass du keine Vorstrafen hast. Du musst erklären, dass kein polizeiliches Ermittlungsverfahren gegen dich läuft.

Zuständige Stellen

Stadtbüro

Hausanschrift
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Postanschrift
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Öffnungszeiten

PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.