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Politik, Wahlen und Ehrenamt

Bundesverdienstorden - Anregung

Der Verdienstorden von Deutschland ist die höchste Anerkennung. Deutschland gibt ihn für Verdienste um das Gemeinwohl. Er geht an Bürgerinnen und Bürger aus Deutschland und anderen Ländern. Er ist für politische, wirtschaftliche und geistige Leistungen. Er ist auch für besondere Verdienste um Deutschland. Dazu gehören soziale, karitative und mitmenschliche Verdienste.

Der Verdienstorden bringt kein Geld.

Der Bundespräsident möchte mit dem Verdienstorden Aufmerksamkeit für gute Leistungen. Diese Leistungen sind wichtig für unser Gemeinwesen. Der Bundespräsident möchte mehr Frauen und junge Menschen auszeichnen. Jeder kann vorschlagen, dass jemand den Verdienstorden bekommt.

Der Verdienstorden hat acht Stufen:
Die erste Auszeichnung ist die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande. Danach kommen das Verdienstkreuz 1. Klasse, das Große Verdienstkreuz, das Große Verdienstkreuz mit Stern, das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband, das Großkreuz und die Sonderstufe des Großkreuzes.

Die Ministerpräsidenten der Länder, Landes- oder Bundesminister, Regierungspräsidenten oder Bürgermeister übergeben den Verdienstorden. Der Bundespräsident übergibt ihn selten selbst. Das passiert zum Beispiel am Tag der Deutschen Einheit und am Tag des Ehrenamtes.

Seit 1951 gibt es den Verdienstorden. Bundespräsident Theodor Heuss hat ihn gestiftet. Bis zum 31.12.2021 wurde der Verdienstorden 261.614 Mal verliehen.

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Kosten & Zahlungsweise

Die Leistung kostet kein Geld.

Voraussetzungen

Die Person wohnt in der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe.
Die Person hat viel für das Wohl von Deutschland getan.

Jeder kann den Verdienstorden für eine andere Person vorschlagen. Der Vorschlag soll diese Informationen enthalten: Vorname und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Beschreibung von den besonderen Verdiensten für Deutschland und das Wohl, eventuell Personen oder Organisationen, die den Vorschlag unterstützen können.

Authentifizierung

  • Keine Authentifizierung

Rechtsgrundlagen

1. Gesetz von Titel, Orden und Ehrenzeichen
2. Erlass von der Stiftung von dem Verdienstorden von der Bundesrepublik Deutschland
3. Statut von dem Verdienstorden von der Bundesrepublik Deutschland
4. Ausführungsbestimmungen zu dem Statut von dem Verdienstorden von der Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Stellen

Ehrungen (Ehrenbrief und Bundesverdienstorden)

Kontakt

    Mitarbeiter/innen

    Weitere Informationen

    Du kannst den Verdienstorden nicht bekommen, wenn du ihn selbst vorschlägst. Der Verdienstorden wird normalerweise nicht nach dem Tod verliehen.

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