Das sind die wichtigen Voraussetzungen von § 34 a Absatz 1 Satz 3 GewO:
1. Du musst zuverlässig sein.
2. Du musst deine Finanzen gut geordnet haben.
3. Du musst die nötige Sachkunde haben.
4. Du brauchst eine Haftpflichtversicherung.
Diese Unterlagen musst du vorlegen:
- Du musst das Antragsformular ausfüllen und unterschreiben.
- Du brauchst einen aktuellen Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, wenn du eingetragen bist.
Bei einer GmbH& Co. KG für die GmbH und die KG:
- Du musst zeigen, dass du die nötigen Mittel oder Sicherheiten hast.
Du musst die Haftpflichtversicherung nachweisen, die ab Beginn deiner Tätigkeit gilt:
- Du musst die nötige Sachkunde für das Bewachungsgewerbe nachweisen.
- Du brauchst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft VBG in Hamburg für jede Person, die vertreten darf.
- Du musst eine Kopie von deinem Personalausweis oder Reisepass (Vorderseite und Rückseite) vorlegen.
- Du brauchst ein Führungszeugnis Belegart „0“ für die Behörde.
Zusätzlich für die Gesellschaft (z.B. GmbH) und auch für jede Person, die vertreten darf (z.B. Geschäftsführung):
- Du brauchst eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9.
- Du musst eine Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt vorlegen.
- Du brauchst eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse von deinem Wohnort oder dem Betriebssitz der Gesellschaft.
- Du musst einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts vorlegen.
- Du brauchst eine Auskunft vom Insolvenzgericht, ob ein Verfahren eröffnet ist.