Wenn Sie auf "zum Online-Service" klicken, kommen Sie zur Seite der Ausländerbehörde. Dort gehen Sie nach unten. Sie wählen den Antrag aus, der für Sie passt. Dann starten Sie den Vorgang.
Ab dem 01.09.2011 bekommen Sie den Aufenthaltstitel als Scheckkarte. Die Karte hat elektronische Funktionen. Babys und Kinder bekommen auch eine eigene Karte. In der Karte ist ein Chip. Der Chip speichert
- biometrische Merkmale. Das sind Foto und ab 6 Jahren 2 Fingerabdrücke.
- Nebenbestimmungen. Das sind Regeln für den Aufenthaltstitel.
- persönliche Daten.
Der eAT hat diese Aufenthaltstitel:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige. Diese sind Familienangehörige von Personen aus einem EU- oder EWR-Staat.
- Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige. Diese sind Familienangehörige von Personen aus einem EU- oder EWR-Staat.
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten. Das gilt, wenn sie sich für einen eAT entscheiden.