Bad Homburg. Wie in der Presse bereits berichtet wurde, arbeiten die zuständigen Stellen in der Verwaltung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe und der Betriebshof bereits seit geraumer Zeit an einer neuen Abfall- sowie einer neuen Abfallgebührensatzung. Hintergrund ist die Umstellung von Voll- und Teilservice bei der Sammlung von Rest- und Biomüll. Diese Umstellung ist aufgrund des drastischen Personalmangels beim Betriebshof notwendig geworden.
„Die Regelung sollte zunächst nur für die Sommerferien gelten. Da sich aber die personelle Situation beim Betriebshof nochmal verschlechtert hat, sehen wir uns gezwungen, dauerhaft an der Umstellung von Voll- auf Teilservice festzuhalten. Das war nicht absehbar, wir mussten reagieren“, erklärt Stadträtin Lucia Lewalter-Schoor.
Die überarbeitete Abfallgebührensatzung soll aufgrund der Einführung des Teilservices eine Entlastung für die Gebührenzahler beinhalten und rückwirkend zum 01. August 2023 in Kraft treten – vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien. „Daran arbeiten wir zurzeit, im Betriebshof wird eine entsprechende Vorlage erstellt“, so die Stadträtin weiter, die um Geduld bittet: „Es handelt sich hier um einen Verwaltungsakt, der eine gewisse Vorlaufzeit braucht. Wir wollen aber so schnell wie möglich reagieren.“
Über die Höhe der neuen Gebühren und damit eventuell entstehenden Rückzahlungen für den Zeitraum ab dem 01. August 2023 kann derzeit noch keine Angabe gemacht werden.