Gebühren für Taxen und Mietwagen
Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV)
- Genehmigung für das erste Fahrzeug (Neu- u. Wiedererteilung) 200,00 €
- jedes weitere gleichzeitig angemeldetes Fahrzeug (Leinenkarte) 50,00 €
- Genehmigung einer Erweiterung oder einer wesentlichen Änderung 200,00 €
Verlegung des Betriebssitzes (wesentliche Änderung)
neues Fahrzeug hinzu (kapazitätsmäßige Vergrößerung, kein Wagentausch)
- Übertragung von Rechten und Pflichten 200,00 € bei Verkauf des Unternehmens Gebühr des Verkäufers
- Genehmigung einer Übertragung der Betriebsführung auf einen anderen 200,00 €Änderung der Geschäftsführung oder Person mit fachl. Eignung
- Berichtigung der Urkunde 50,00 €
- Ausstellung der Leinenkarte 50,00 €
- Wagentausch/Ersatzfahrzeug 25,00 €
- Neuausstellung bei Verlust einer Urkunde 50,00 €
zahlbar per EC-Karte vor Ort