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Services vor Ort

Kirchenaustritt

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unseren Online-Terminkalender.

Seit 01.03.2017 ist ausschließlich die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe für Personen, die ihren Kirchenaustritt erklären wollen und mit Hauptwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet sind, zuständig. Die Zuständigkeit ist aufgrund einer gesetzlichen Änderung vom Amtsgericht auf die Stadtverwaltung übergegangen.

Kosten & Zahlungsweise

Du zahlst viel Geld, wenn du aus der Kirche austrittst.

Du kannst die Gebühren mit EC-Karte bezahlen.

  • Visa
  • Mastercard

Voraussetzungen

Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit.

Rechtsgrundlagen

Das Gesetz regelt, wie Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften in Hessen Steuern erheben.

Zuständige Stellen

Stadtbüro und Wahlen

Hausanschrift
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Stadtbüro
Postanschrift
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Öffnungszeiten

PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

Öffnungszeiten Stadtbüro

Mo + Do   7:30 - 16:00
Di + Fr      7:30 - 12:00
Mi             7:30 - 18:00

 

Öffnungszeiten Rathausinfo

Mo + Do   7:30 - 16:00
Di + Fr      7:30 - 12:00
Mi             7:30 - 17:00

Mitarbeiter/innen

Dirk Hübner
Fachbereichsleiter Bürgerservice, Leiter Stadtbüro und Wahlen