Bad Homburg v. d. Höhe. Das Wahlamt der Stadt Bad Homburg appelliert an alle Wahlberechtigten, am kommenden Sonntag, 23. Februar 2025, ihr Wahlrecht zur Bundestagswahl zu nutzen und ihrer staatsbürgerlichen Verantwortung gerecht zu werden. „Gehen Sie wählen; machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch“, sagt Bürgermeister Dr. Oliver Jedynak.
Alle 31 barrierefreien Wahllokale im Stadtgebiet sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet und stehen den Bad Homburger Wahlberechtigen zur Abgabe ihrer Stimme zur Verfügung.
Auch Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese vielleicht verlegt haben, können wählen, wenn sie im Wählerverzeichnis eintragen sind oder einen Wahlschein haben. In diesem Fall sollte der Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweispapier zur Wahl mitgebracht werden. Sofern das Wahllokal nicht bekannt ist, gibt das Wahlamt telefonisch unter 06172 100-1909 gerne Auskunft über die genaue Adresse.
Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht mehr möglich. Das Wahlamt bittet von einer schriftlichen Beantragung der Briefwahlunterlagen oder per E-Mail abzusehen, da eine fristgemäße Zusendung der Briefwahlunterlagen aufgrund der Kürze der Zeit nicht garantiert werden kann.
Bis zum Freitag vor der Wahl kann die Stimme gerne auch noch im Briefwahlbüro (Technisches Rathaus, Glaspavillon, Bahnhofstraße 16 bis 18) abgegeben werden, die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
Freitag, 21. Februar 2025, von 8 bis 15 Uhr
Damit die abgegebene Stimme zählt, müssen die roten Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag, 23. Februar 2025, spätestens 18 Uhr, im Hausbriefkasten des Rathauses (Eingang Louisenstraße) eingeworfen, persönlich im Stadtbüro des Rathauses an der Anmeldung abgegeben oder fristgerecht per Post zugestellt werden.