Peter-Schall-Haus
Die Höchstzahl der Teilnehmenden richtet sich nach den jeweils gültigen Verordnungen von Land bzw. Kreis.
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Informationen für Behinderte
Name des Raumes | Größe | maximale Personenzahl* | Tagesmietpreis** |
Peter-Schall-Stube | 104 qm | 100 | 100 € |
Zwitscherstube | 26 qm | 15 | 50 € |
Stollenstube | 45 qm | 24 | 50 € |
Elisabethenstube | 39 qm | 20 | 50 € |
Tischtennisraum | 40 qm | 30 |
50 € |
Küchenreservierung | 30 € |
*Die maximale Personenzahl (Reihenbestuhlung ohne Tische) darf nicht überschritten werden.
** Der Tagesmietpreis wird unabhängig von der Mietdauer (Stunden) pro Tag berechnet.
Hinweis: Das Haus steht während der Oster-, Sommer- und Herbstferien nur den Ferienfreizeiten der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe zur Verfügung und ist in dieser Zeit geschlossen.
Bei der Anmietung eines Raumes ist je nach Veranstaltungsart eine Kaution in Höhe von 500 Euro bis maximal 10.000 Euro zu hinterlegen. Bei einer Nutzungszeit von bis zu drei Stunden wird die halbe Gebühr fällig. Bei Verkaufsveranstaltungen und Veranstaltungen, bei denen Eintritt verlangt wird, ist der doppelte Tagesmietpreis zu bezahlen.
Nutzer, deren Wohn-, Geschäfts- oder Vereinssitz nicht in Bad Homburg liegt, zahlen jeweils die doppelte Gebühr.
Das Peter-Schall-Haus ist nicht bewirtschaftet, eine eigene Bewirtung ist möglich.
Das Hausmeisterbüro ist unter Telefon 06172 596286 erreichbar. Hier klären Sie bitte Fragen zur Bestuhlung.
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- Telefon:
- 06172 100-6534 und 6542
Benutzungsordnung
Mit Antragstellung stimmen Sie der neuen Benutzungs- und Gebührenordnung für das Peter-Schall-Haus zu. Bitte schicken Sie den ausgefüllten Antrag an raumbuchungbad-homburgde. Hier finden Sie das Dokument zum Herunterladen.