Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Verliererin oder der Verlierer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt selbst Eigentümerin der Sache.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Stadt.
Das Fundbüro der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe finden Sie im Stadtbüro. Sie können auch über den Online-Service nach Gegenständen suchen. Alle im Stadtgebiet von Bad Homburg, in den Schwimmbädern Taunus-Therme und Seedammbad sowie in den Stadtbussen aufgefundenen Gegenstände werden im Stadtbüro gelagert und auf Verlangen der Verliererin oder dem Verlierer übergeben beziehungsweise nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist entweder der Finderin oder dem Finder überlassen oder turnusgemäß versteigert.