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Einleitung von Wasser, das nicht der Abwasserbeseitigung unterliegt (z.B. Grundwasser) - Antrag befristete Erlaubnis

Voraussetzung für die Bearbeitung eines Einleitantrags durch die Stadt ist das Vorliegen einer positiven Stellungnahme des Fachbereichs Wasser- und Bodenschutz beim Kreisausschuss des Hochtaunuskreises (Untere Wasserbehörde).

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir im Zuge der Umsetzung von Neubauten Einleitanträge erst bearbeiten, sobald ein genehmigter Entwässerungsantrag zum jeweiligen Bauvorhaben vorliegt.
Für die Einleitung in die öffentliche Kanalisation werden Schmutzwassergebühren nach Abwassersatzung fällig, die Einleitmengen sind über einen geeichten Zähler zu messen. Die Einleitbedingungen der Abwassersatzung sind einzuhalten.


Weitere Informationen finden sie auf dem unten angefügten Merkblatt.

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Kosten & Zahlungsweise

Für die Einleitung in die öffentliche Kanalisation werden Schmutzwassergebühren nach Abwassersatzung fällig, die Einleitmengen sind über einen geeichten Zähler zu messen.

Voraussetzungen

Entwässerungsantrag muss vorliegen, sowie eine positive Stellungnahme der unteren Wasserbehörde.

Zuständige Stellen

Einleitungen Schmutzwasser

Kontakt

    Mitarbeiter/innen

    Thorsten Pabst
    Sachbearbeiter
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