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Einleitung von Abwasser aus Fassadenreinigung

Bei einer Fassadenreinigung werden die öffentlichen Kanäle verstärkt beansprucht.
Aus diesem Grund muss bei einer geplanten Fassadenreinigung zuerst gemäß § 11 Abs. 10 Abwassersatzung eine Genehmigung für diese beantragt werden.


Für die Genehmigung benötigen wir unter anderem folgende Angaben:
- Art der Reinigung und Einleitung des Abwassers
- Größe der Fläche die gereinigt wird
- Ggf. Reinigungsmittel


Zu beachten ist, dass bei vorliegender getrennter Entwässerung das belastete Abwasser dem richtigen Kanal zugeführt wird und nicht über den Regenwasserkanal in die Vorflut gelangt.
Ebenso werden hier Schmutzwassergebühren erhoben, weswegen ein geeichter Sonderwasserzähler verwendet werden muss.
Hinweis: Sie benötigen zudem eine Genehmigung vom Straßenbauamt

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Kosten & Zahlungsweise

Es werden Schmutzwassergebühren erhoben. 

Voraussetzungen

Sie benötigen eine Genehmigung vom Straßenbauamt.

 

Zuständige Stellen

Einleitungen Schmutzwasser

Kontakt

    Mitarbeiter/innen

    Thorsten Pabst
    Sachbearbeiter
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