Bad Homburg v. d. Höhe. Die Stadt Bad Homburg weist darauf hin, dass die in der Presseberichterstattung vermuteten „Unregelmäßigkeiten“ in der Ausländerbehörde des Hochtaunuskreises nichts mit der Verwaltung der Stadt Bad Homburg zu tun haben.
Hintergrund ist, dass die Stadt Bad Homburg und der Hochtaunuskreis zwei unterschiedliche Ausländerbehörden haben, von den aktuellen Vorwürfen betroffen ist die Kreisbehörde. Was wiederum bedeutet: In dieser Angelegenheit ist ausschließlich das Landratsamt respektive die Kreisverwaltung zuständig.
In diesem Zusammenhang hat die Kreisverwaltung zu Beginn dieser Woche folgendes Statement veröffentlicht:
"Es ist zutreffend, dass dem Landrat Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es im Rahmen der Geschäfte der Ausländerbehörde zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein soll. Diese werden auf Veranlassung des Landrates gerade geordnet und unter Beiziehung einer unabhängigen und auf Compliance spezialisierten Kanzlei überprüft. Selbstverständlich werden verwaltungsrechtliche und auch sonstige Maßnahmen, die auf der Grundlage etwaiger Feststellungen veranlasst sind, unverzüglich ergriffen und die gebotenen internen disziplinarrechtlichen Schritte eingeleitet.
Der Abschluss dieser Überprüfungen steht noch aus. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir jedenfalls derzeit keine weitergehenden Informationen mitteilen können."